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Das vorliegende Buch soll als berufsbegleitendes Werk für die Fachanwaltsausbildung neben einem systematischen Überblick die Kenntnis einiger in der Fachanwaltspraxis besonders bedeutsamer Problemschwerpunkte vermitteln. Es dient der Vermittlung fachanwaltsspezifischer Problemfelder und orientiert sich dabei streng an den Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung. Der Leser erhält eine fachlich und didaktisch ausgereifte Lektüre, die den Lehrgangsinhalt der Fachanwaltsausbildung textlich aufbereitet. Das Buch bildet die theoretische Grundlage für ein weitergehendes Selbststudium des Lesers mit Hilfe ergänzender Fachliteratur.
List of contents
Binnenschifffahrt nach der Mannheimer Akte 78 3. Autonomes deutsches Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht 78 a) Die Urteilsanerkennung 78 aa) Verfahren 78 bb) Hindernisse einer Anerkennung 78 b) Urteilsvollstreckung 79 4. Europäisches Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht 80 a) Urteilsanerkennung und Vollstreckung nach der EuGVO 80 aa) Urteilsanerkennung nach der EuGVO 80 bb) Vollstreckung nach der EuGVO 82 b) Urteilsvollstreckung nach der EuVTVO 83 b Anhang b A. Straßengüterverkehr 89 I. EU-Recht 89 Primärrecht 89 Richtlinien 89 Verordnungen 89 II. Zwischenstaatliche Übereinkommen 89 b B. Eisenbahnverkehr 90 I. EU-Recht 90 Primärrecht 90 Richtlinien 90 Verordnungen 90 Stellungnahmen der EU-Kommission 91 II. Zwischenstaatliche Übereinkommen 91 Anhänge zu COTIF 91 Anlagen zu COTIF 91 Sonstige Übereinkommen 91 Verwaltungsvereinbarungen 92 b C. Luftverkehr 93 I. EU-Recht 93 II. Internationales Recht 93 D. Binnenschifffahrt 95 I. EU-Recht 95 Richtlinien 95 Verordnungen 95 II. Internationale Übereinkommen 96 III. Rechtsakte (Vorschriften und Beschlüsse) der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) 97 Rechtsakte der Moselkommission 98 Empfehlungen und Entscheidungen der Donaukommission 98 Nautischer Bereich 98 Schiffstechnischer Bereich 98 Umweltschutz und Abfallbeseitigung 98 b E. Seeschifffahrt 99 b I. Zwischenstaatliche Übereinkommen 99 b F. Überblick über die Regelungen der örtlichen Zuständigkeit nach nationalem Recht 100