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Verantwortlichkeit für kartellrechtliche Verstösse im Konzern - im schweizerischen und europäischen Recht

German · Paperback / Softback

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Konzerne bilden in den modernen Marktwirtschaften die dominierende Organisationsform unternehmerischer Tätigkeit. Gleichzeitig sind sie auf Grund ihrer Grösse und Marktmacht häufig in hohem Mass prädestiniert, mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten. Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit Kartellrechtsverstössen von Konzernunternehmen und geht der Frage nach, wer in einem solchen Fall zur Verantwortung zu ziehen ist. Dabei werden unter Berücksichtigung der schweizerischen sowie der europäischen Rechtslage und Praxis zwei verschiedene Aspekte analysiert: Erstens, welche juristische Einheit im Konzern gegen aussen als Adressat einer Verbots- bzw. Sanktionsverfügung zu gelten hat, bzw. welches Unternehmen im Konzern tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen ist (externe Verantwortlichkeit), und zweitens, ob für den durch eine kartellrechtliche Sanktion erlittenen Schaden innerhalb des Konzerns allenfalls Regress auf die für das kartellrechtswidrige Verhalten verantwortlichen natürlichen Personen genommen werden kann (interne Verantwortlichkeit).

Summary

Konzerne bilden in den modernen Marktwirtschaften die dominierende Organisationsform unternehmerischer Tätigkeit. Gleichzeitig sind sie auf Grund ihrer Grösse und Marktmacht häufig in hohem Mass prädestiniert, mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten. Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit Kartellrechtsverstössen von Konzernunternehmen und geht der Frage nach, wer in einem solchen Fall zur Verantwortung zu ziehen ist. Dabei werden unter Berücksichtigung der schweizerischen sowie der europäischen Rechtslage und Praxis zwei verschiedene Aspekte analysiert: Erstens, welche juristische Einheit im Konzern gegen aussen als Adressat einer Verbots- bzw. Sanktionsverfügung zu gelten hat, bzw. welches Unternehmen im Konzern tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen ist (externe Verantwortlichkeit), und zweitens, ob für den durch eine kartellrechtliche Sanktion erlittenen Schaden innerhalb des Konzerns allenfalls Regress auf die für das kartellrechtswidrige Verhalten verantwortlichen natürlichen Personen genommen werden kann (interne Verantwortlichkeit).

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