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Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind eines der demokratiepolitisch wichtigsten Kontrollinstrumente gesetzgebender Körperschaften gegenüber der Vollziehung. Bei der Untersuchung von Missständen und mutmaßlicher Korruption steht ihre Tätigkeit in einem Spannungsverhältnis zu den Ermittlungen der Strafjustiz und der Kriminalpolizei.
Wie können die Rechtsgrundlagen für Untersuchungsausschüsse des Nationalrates weiter verbessert werden? Soll die Einsetzung eines solchen Ausschusses auch ein Recht der parlamentarischen Minderheit werden? Soll die Rolle des Verfahrensanwalts erweitert werden? Bedarf es einer Einschaltung von Höchstgerichten bei Streitfragen? Die Herbsttagung 2010 der Österreichischen Juristenkommission widmete sich solchen und weiteren aktuellen Fragen unter Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte.
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Die Österreichische Juristenkommission (ÖJK) sieht es als Aufgabe, sich für Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte des Einzelnen einzusetzen. In diesem Sinne versteht sich die Österreichische Juristenkommission in der öffentlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Rechts und der Rechtspolitik als „rechtsstaatliches Gewissen“.
Summary
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind eines der demokratiepolitisch wichtigsten Kontrollinstrumente gesetzgebender Körperschaften gegenüber der Vollziehung. Bei der Untersuchung von Missständen und mutmaßlicher Korruption steht ihre Tätigkeit in einem Spannungsverhältnis zu den Ermittlungen der Strafjustiz und der Kriminalpolizei. Wie können die Rechtsgrundlagen für Untersuchungsausschüsse des Nationalrates weiter verbessert werden? Soll die Einsetzung eines solchen Ausschusses auch ein Recht der parlamentarischen Minderheit werden? Soll die Rolle des Verfahrensanwalts erweitert werden? Bedarf es einer Einschaltung von Höchstgerichten bei Streitfragen? Die Herbsttagung 2010 der Österreichischen Juristenkommission widmete sich solchen und weiteren aktuellen Fragen unter Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte.