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Der Autor befaßt sich in der vorliegenden Arbeit mit der Problemstellung, ab wann der Käufer das Risiko trägt, den vereinbarten Kaufpreis zahlen zu müssen, obwohl die Ware durch Zufall untergegangen ist oder sich verschlechtert hat. Im geltenden Recht regeln die
446, 447 BGB dieses Problem. Gemäß
446 BGB geht die Gefahr mit Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über. Wird hingegen die Ware auf Verlangen des Käufers versendet, trägt der Käufer mit Übergabe der Kaufsache an die Transportperson das Risiko eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung. Der Reformentwurf der Schuldrechtskommission sieht eine Streichung des
447 BGB vor, so daß sich der Gefahrübergang allein nach
446 BGB richten soll.
Reinhardt setzt sich kritisch mit den von der Schuldrechtskommission angegebenen Gründen für die Streichung des
447 BGB auseinander und kommt letztlich zu dem Ergebnis, daß eine Beibehaltung des
447 BGB sinnvoll ist, da die Risikoverteilung, die in
447 BGB zum Ausdruck kommt, sich aus dem Inhalt des vereinbarten Schuldverhältnisses ergibt. Weiterhin wird die Vorschrift des
446 BGB ausführlich behandelt, da einzelne Gründe, die die Kommission für die Streichung des
447 BGB angibt, insbesondere aus
446 BGB hergeleitet werden. Der Verfasser hält auch diese Gründe bei
446 BGB nicht für tragfähig und führt
446 BGB auf ein verändertes Verständnis von casum sentit dominus zurück, wonach derjenige das Risiko des zufälligen Verlustes zu tragen hat, dem die Sache wirtschaftlich zugeordnet ist. Gegenstand der Arbeit sind darüber hinaus einige Einzelprobleme bei den
446, 447 BGB sowie die Gefahrtragungsvorschriften der
350, 818 III BGB.
List of contents
Inhaltsübersicht:
1 Einleitung -
2 Die verschiedenen Grundprinzipien und Vorschriften zur Gefahrtragung beim Kauf: Das Prinzip periculum est emptoris - Das Prinzip casum sentit dominus - Das Traditionsprinzip - Die Gefahrtragung beim Kauf im BGB - Die Gesetzeslage bei Abschaffung des
447 BGB - Rechtsvergleichender Überblick -
3 Ratio legis des
446 I BGB: Das Beherrschbarkeitsprinzip - Die Berechtigung der Vorschrift aufgrund des Gedankens der Erfüllung - Das Korrelat Nutzungen / Gefahr: Cuius periculum eius et commudum - Das Prinzip casum sentit dominus - Ausnahmen vom Prinzip casum sentit dominus -
4 Gefahrtragung beim Versendungskauf: Ausnahme von
446 BGB - Ratio legis des
447 BGB - Die Gründe der Kommission für die Streichung des
447 BGB -
5 Schlußbemerkung - Literaturverzeichnis - Sachregister