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Aufgrund der EU-Verordnung 1606/2002 müssen grundsätzlich alle börsennotierten Konzernmutterunternehmen in der EU ab 2005 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS bzw. vormals IAS) bilanzieren. Für nicht börsennotierte Konzernmuttergesellschaften und für die Offenlegung von Einzelabschlüssen aller Kapitalgesellschaften werden IAS/IFRS optional anwendbar. Hierdurch kommt es in Europa zu einer grundlegenden Änderung der bisherigen Rechnungslegungsnormen.
Diese Veröffentlichung belegt, dass an der Erreichung des Ziels der IAS/IFRS (bestmögliche Information der Investoren) berechtigte Zweifel bestehen. Stille Lasten können als Pendant zu stillen Reserven verstanden werden. Ihr Vorhandensein steht der bestmöglichen Investorinformation der IAS/IFRS entgegen, insbesondere da sie für Investoren erheblich schwerwiegendere Folgen haben können als stille Reserven. Vielfach werden die Aktivseiten tendenziell zu hoch, die Schulden tendenziell zu niedrig erfasst oder bewertet.
Der Verfasser geht zunächst auf die Grundlagen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS ein und zeigt, dass diese vielfach nicht mit den Einzelvorschriften harmonieren. Im Anschluss werden stille Lasten auf der Aktiv- und Passivseite identifiziert und ihre Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Weiterhin wird an Hand von Einzelfällen dargestellt, dass der informationelle Gläubigerschutz der IAS/IFRS Lücken aufweist und den institutionellen Gläubigerschutz im HGB nicht ersetzen kann.
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Von Dipl.-Kfm. Dr. Norbert Tschakert