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Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Thematik der gesellschaftsinternen Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer Vor-GmbH, die aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verlustdeckungs- und Vorbelastungshaftung resultieren. Nach dieser Rechtsprechung sind die Gesellschafter bei Verlusten im Gründungsstadium der GmbH im Interessse der Gläubiger zur Nachzahlung ihrer Einlage verpflichtet. Je nachdem, ob die Eintragung noch herbeigeführt wird, haften sie in Höhe der Differenz zum versprochenen Kapital oder sie haften in der Höhe des Verlustes, der durch das Kapital nicht gedeckt wird. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Arbeit dem Innenrecht der Vor-GmbH, das heißt den Kompetenzen der Gesellschafter und Geschäftsführer, den Berichtspflichten, den Weisungsmöglichkeiten, dem Inhalt möglicher Beschlüsse und der Verpflichtung, an solchen Beschlüssen mitzuwirken oder ihnen gar einen bestimmten Inhalt zu geben.
Das GmbHG sieht für das Innenrecht der Vor-GmbH keine Lösungen vor; diese Lücke wird in der vorliegenden Arbeit in enger Anlehnung an die Regelungen für die eingetragene GmbH, allerdings unter besonderer Berücksichtigung der in der Vor-GmbH weitreichenderen Haftung der Gesellschafter geschlossen.
List of contents
1;Vorwort;8
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Abkürzungsverzeichnis;16
4;Literaturverzeichnis;18
5;Stellung der Gesellschafter bei Kapitalunterdeckungen in der Vor-GmbH;40
5.1;A. Problemstellung;40
5.2;B. Pflichten der Gesellschafter der Vor-GmbH zum Ausgleich von Kapitalverlusten;44
5.3;C. Rechte der Gesellschafter im Hinblick auf die Ausgleichspflichten;66
5.4;D. Ausgleich der Unterdeckung zum Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsantrags;68
5.5;E. Rücknahme des Eintragungsantrags vor Eintragung;120
5.6;F. Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsführer;142
5.7;G. Einseitiges Lösungsrecht wegen hoher Ausgleichspflicht;166
5.8;H. Zusammenfassung und Thesen der Arbeit;182
6;Rechtswissenschaften;188
About the author
Florian August Forst, geboren am 8. Oktober 1970 in München, nahm nach dem Abitur und Wehrdienst das Studium der Rechtswissenschaften in München auf. Nach einem Auslandsjahr an der Universität Oxford, England, legte er im Januar 1997 die Erste Juristische Staatsprüfung und im Mai 1999 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Die vorliegende Abeit verfasste er als Doktorand von Prof. Dr. Lorenz Fastrich, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Florian August Forst ist heute als Rechtsanwalt in München tätig.