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Diese kleine Rechtsphilosophie bemillit sich, die heutige rechts philosophische Problematik in den groBen Rahmen der Geschichte der Rechtsphilosophie hineinzustellen. Ein derartiges Unterfangen macht eine strenge Auswahl erforderlich, und jeder wird bei einer solchen zum Teil davon beeinfluBt sein, was er im Hinblick auf die Problema tik der Gegenwart als wesentlich empfindet. Viel Interessantes muB notwendigerweise unberiicksichtigt bleiben; als MaBstab fiir die Auswahl habe ich dabei im wesentlichen die Originalitat des rechtsphilosophischen Beitrags angesehen. Eine Ausnahme· bilden die Naturrechtler des 18. Jahrhunderts. Man wird gewiB auch hier iiber vieles streiten Mnnen. Ich mochte an dieser Stelle dem Herausgeber, meinem Freunde WOLFGANG KUNKEL, fiir die groBe Millie danken, die er sich im ganzen Verlauf der Arbeit gemacht hat. Cambridge, Mass. , Friihjahr 1955. CARL J OACBlM FRIEDRICH. Inhaltsverzeichnis. Erster Teil. Die Geschichte. Selta I. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Das Recht aIs Wille Gottes: Die Erbschaft des Alten Testaments . 4 III. Das Recht aIs Teilhabe an der Idee der Gerechtigkeit: Plato und Aristoteles. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 IV. Das Recht aIs Ausdruck der Gesetzlichkeiten menschlicher Natur: Die Stoa. und das romische Naturrecht . . . . . . . . . . . 16 V. Das Recht als Friedensordnung der Liebesgemeinschaft: Augustin 21 VI. Das Recht aIs Teil und Spiegel der gottlichen Weltordnung: Thomas Aquinas und die Scholastik . . . . . . . . . . . . . . . . 25 VII. Das Recht aIs Geschichtsphii. nomen: Die Humanisten. . . . 30 VIII. Gesetztes Recht gegen Naturrecht: Die Souverinitatslehre bei Bodin, Althusius, Grotius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 IX.
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Erster Teil. Die Geschichte.- I. Einleitung.- II. Das Recht als Wille Gottes: Die Erbschaft des Alten Testaments.- III. Das Recht als Teilhabe an der Idee der Gerechtigkeit: Plato und Aristoteles.- IV. Das Recht als Ausdruck der Gesetzlichkeiten menschlicher Natur: Die Stoa und das römische Naturrecht.- V. Das Recht als Friedensordnung der Liebesgemeinschaft: Augustin.- VI. Das Recht als Teil und Spiegel der göttlichen Weltordnung: Thomas Aquinas und die Scholastik.- VII. Das Recht als Geschichtsphänomen: Die Humanisten.- VIII. Gesetztes Recht gegen Naturrecht: Die Souveränitätslehre bei Bodin, Althusius, Grotius.- IX. Der englische Rechtsstaat: Sir Thomas Smith und Richard Hooker.- X. Gemeinrecht gegen Naturrecht: Sir Edward Coke König Jakob I. und Bacon.- XI. Das Recht als Befehl: Hobbes und die Utilitarier.- XII. Das Recht als das Grundrecht der Verfassung: Locke und Montesquieu.- XIII. Das Recht als Ausdruck der "reinen Vernunft": Von Spinoza zu Wolff.- XIV. Das Recht als Ausdruck des allgemeinen Volkswillens: Rousseau und Kant.- XV. Das Recht als Ausdruck von Volksgeist und Weltgeist: Hegel und die historische Schule.- XVI. Recht als Ideologie der Klasse: Marx und Engels.- XVII. Der rechtsphilosophische Liberalismus: Ihering und Stammler.- XVIII. Die Abwendung von der Rechtsphilosophie: Relativisten, Formalisten und Skeptiker.- XIX. Das Wiederaufleben des Naturrechts in Europa und Amerika.- Zweiter Teil. Systematik.- XX. Recht und Politik: Das Problem der Gerechtigkeit.- XXI. Recht, Autorität und Legitimität.- XXII. Recht und Ordnung: Das Problem des Rechtsbruchs.- XXIII. Das Verfassungsrecht als Grundlage des Rechtssystems.- XXIV. Friede als Weltrechtsordnung.- Namenverzeichnis.