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Seit dem Inkrafttreten des Beratungshilfegesetzes im Jahre 1981 hat die Beratungshilfe einen immer größer werdenden Stellenwert in der juristischen Praxis angenommen. Das vorliegende Handbuch behandelt in erster Linie die Thematik und Praxisprobleme des Beratungshilferechts und wendet sich an alle, die im Rahmen der Beratungshilfe Berührungspunkte mit diesem komplexen und zum Teil schwer überschaubaren Rechtsgebiet haben. Die Lehrinhalte werden durch viele für die Praxis dienliche Hinweise, Praxistipps, Beispiele und Formulierungshilfen ergänzt. Der zweite Teil des Buches führt den Leser in die Thematik des Prozess- und Verfahrenskostenhilferechts ein. Schwerpunkt der Bearbeitung ist dabei die Darstellung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe und der Beiordnung eines Rechtsanwalts. Hinsichtlich beider Rechtsgebiete wird an geeigneten Stellen auf die bestehenden Reformbestrebungen (Gesetzesentwürfe zur Reform der Beratungshilfe, BR-Drs. 648/08 und der Prozesskostenhilfe, BR-Drs. 31/10) hingewiesen.
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"(...) zu verzeichnenden Kostenexplosion ist die Beratungshilfe in den Fokus des Interesse gerückt. Dabei ist augenscheinlich geworden, dass nur wenige Lehrbücher und Kommentare existieren, welche sich intensiv mit dem Recht der Beratungshilfe auseinandersetzen. Ein Handbuch, das sich schwerpunktmäßig den Fragen des Beratungshilferechts annimmt, war bislang auf dem Markt nicht vorhanden. Überaus erfreulich ist es daher, dass diese Lücke durch das pünktlich zur diesjährigen Frankfurter Buchmesse im Verlag W. Kohlhammer erschienene Handbuch geschlossen werden konnte. Den Autorinnen und Autoren, die bereits seit Jahren in der gerichtlichen Praxis sowie der juristischen Fortbildung tätig sind und über eine umfangreiche Praxiserfahrung verfügen gelingt es in vorbildlicher Weise, das Beratungshilferecht anschaulich und für den Leser leicht verständlich darzustellen. (...) Zusammenfassend kann das Handbuch sowohl "Neulingen" als auch erfahrenen Praktikern zur Einarbeitung bzw. zur Vertiefung auf den Gebieten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur wärmstens ans Herz gelegt werden. (Dr. M. Haas, in: Die Justiz 12/2010)