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Das droit de non paternité

German · Hardback

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Ein Recht auf Anerkennung der Nichturheberschaft an fremden Werken oder Geistesäußerungen (droit de non-paternité) ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Als problematisch erweist sich dies besonders, wenn berühmten Malern nach deren Tod Stilfälschungen (regelmäßig in Verbindung mit einer gefälschten Signatur) untergeschoben werden - wie im Nolde-Fall (BGHZ 107, 384). Etwa bis zum 30. Todesjahr können falsche Zuordnungen effektiv aus dem postmortalen allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgewehrt werden. Dann aber verblasst es zunehmend. Das Urheberrecht wirkt nach
64 UrhG dagegen stets 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Zur Beseitigung dieser 'Schutzlücke' wird in der Literatur mitunter die Aufnahme eines droit de non-paternité in das UrhG vorgeschlagen. Sönke Gantz lehnt dies zum Schutz der strengen Werkbezogenheit des Urheberrechts ab. Ausgehend von den wirtschaftlichen Auswirkungen von Stilfälschungen schlägt er stattdessen eine kennzeichenrechtliche Lösung vor.

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Dr. Sönke Gantz studierte Rechtswissenschaften in Kiel. Zurzeit ist er Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig.


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