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Mit einer zunehmenden Dichte der Rechtsangleichung und einer zunehmenden Anzahl an Entscheidungen des EuGH treten auch methodische und - damit verbunden - verfassungsrechtliche Fragen stärker zutage. Ihnen waren die in diesem Band veröffentlichten Beiträge der zweiten Tagung der Athener und der Bochumer Rechtsfakultäten im Sommer 2010 in Athen gewidmet. Die Vielfalt unterschiedlicher Perspektiven der verschiedenen Mitgliedstaaten und juristischen Teildisziplinen verstehen die Herausgeber und Autoren als einen Reichtum und als fruchtbaren Grund für die - notwendige und unvermeidliche - Diskussion auf der Ebene des Unionsrechts.
List of contents
Philippos Doris: Normenhierarchie nach Art. 25. Abs. 1, S.1, 2 u. 3, 87 Abs. 2 und 93 Abs. 4 der griechischen Verfassung und systematische Auslegung im Privatrecht; Rolf Wank: Rangkonforme Auslegung und Europarecht; Frank Rosenkranz: Diskussionsbericht; Karl Riesenhuber: Auslegung und Rechtsfortbildung im Europäischen Privatrecht - Am Beispiel der Rechtssache Sturgeon; Fabian Klinck: "Vollharmonisierung" in der Antike - Zur Geltung des ädilizischen Edikts in den Provinzen; Frank Rosenkranz: Diskussionsbericht; Renate Schaub: Vollharmonisierung im europäischen Privat- und Wirtschaftsrecht; Pavlos Efstratiou: Richterrechtliche Vorgaben zum Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten beim indirekten Vollzug des Unionsrechts; Giorgos Mentis: Zur nationalrechtlichen Ausdehnung des subjektiven Anwendungsbereichs von Privatrechtsrichtlinien, die eine Vollharmonisierung vorsehen; Frank Rosenkranz: Diskussionsbericht; Anthi Pelleni: Das Kriterium des "Durchschnittsverbrauchers" für die nähere Bestimmung des Verbraucherbegriffs.
About the author
Dr. Karl Riesenhuber ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.