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Die Haftung wegen Schutzgesetzverletzung (311 Satz 2 Fall 2 AGBG), die in den letzten Jahrzehnten praktisch stark an Bedeutung gewonnen hat, wird für Österreich erstmals monographisch untersucht. Als dogmatisches Fundament wird aus den historischen Grundlagen ein überaus zeitgemäßes Gesamtkonzept der "casus mixtus"-Haftung entwickelt, das u.a. auch die "abstrakten Verkehrspflichten" in das Deliktsrecht integriert. Unter Hervorhebung der heute zu wenig beachteten Unterschiede zum deutschen Recht wird auch das Gesamtsystem des österreichischen Deliktsrechts dargestellt, und es wird die Funktion des 311 in diesem dargelegt; daraus ergeben sich wesentliche Unterschiede zum deutschen "Schutzgesetztatbestand" (23 des Abs. 2 BGB). Der Leser erhält eine umfassende Gesamtdarstellung der Schutzgesetzhaftung:
Die sich auf den einzelnen Zurechnungsebenen ergebenden Probleme werden ausführlich und allgemeinverständlich erörtert, wobei auch allgemeine dogmatische Fragen des Schadenersatzrechts - wie die Fassung des "Rechtswidrigkeitsbegriffs" (konsequentes Verhaltensunrecht auch bei Schutzgesetzen, subjektive Unrechtselemente) oder Grundfragen der objektiven Zurechnung - behandelt werden: besonderes Gewicht erhalten die Probleme, die sich bei Übernahme strafrechtlicher Verhaltenspflichten in das Zivilrecht stellen (Analogieverbot? Verweisungsumfang? Schuldinhalt?).