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Mit der AWV-Schrift erhält die kaufmännische Praxis die notwendige Sicherheit und Unterstützung, um die neuen Verfahren zur papierlosen Erfassung und Übermittlung von Daten erfolgreich anwenden zu können. Neben der übersichtlichen Erläuterung zeigen diverse Beispiele, wie verfahrensindividuell die Einhaltung die Belegfunktion erfüllt wird. Papierlose Verfahren zur Erfassung und Übermittlung von Daten haben sich in den vergangenen Jahren durchgesetzt. Konsequenterweise haben Betriebsdatenerfassungsverfahren in den Unternehmen die Aufgaben der Betriebsschreiber schon weitgehend übernommen. Der Einsatz solcher moderner Verfahren zur Datenerfassung und zur Datenübermittlung bewirkt, daß die buchhalterisch relevanten Daten nicht erst in der bisher dafür verantwortlichen Abteilung "Buchhaltung", sondern bereits vorher im integrierten DV-System erfaßt werden. Dabei muß sichergestellt sein, daß diese neuen Verfahren, soweit sie auch für buchungspflichtige Daten angewandt werden, die Anforderungen bezüglich der "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB) erfüllen, die sich auch aus dem HGB und der AO ergeben. Die zentrale gesetzliche Anforderung an die Verfahren der Datenerfassung und -übermittlung ist die Realisierung der Belegfunktion. Die angesprochenen Anforderungen sind nach dem Willen des Gesetzgebers organisationsneutr al. Das heißt, nicht nur bestimmte Verfahren und Organisationsformen sind ordnungsgemäß, sondern alle Verfahren und Organisationsformen, wenn sie den GoB genügen. Je mehr also Sinn und Zweck der HGB- und AO-Anforderungen erkannt und umgesetzt wird, desto mehr erweitert sich der durch diese Anforderungen vorgegebene organisatorische Gestaltungsrahmen. Mit der neuen AWV-Schrift erhält die kaufmännische Praxis die notwendige Sicherheit und Unterstützung, um die neuen Verfahren erfolgreich anwenden zu können. Neben der übersichtlichen Erläuterung zeigen diverse Beispiele, wie verfahrensindividuell die Einhaltung die Belegfunktion erfüllt wird.