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Das Steuerrecht umfaBt die Rechtsvorschriften, welche die Be steuerung regeln, und ist Teil des Offentlichen Rechts. Das deut sche Steuerrecht verteilt sich auf etwa 50 Einzelgesetze, wobei die Steuerhoheit (Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit) bereits irn Grundgesetz (X. Abschnitt: Das Finanzwesen, Artikel l04a bis Artike11l5) kodifiziert ist. Fur die Losung von Steuerfallen geniigt in der Regel nicht nur die Kenntnis der Steuergesetze; vielmehr ist es dariiber hinaus erfor derlich, die Meinung der Finanzverwaltung allgemein dazu (Ver waltungsanordnungen) und die Entscheidungen der Steuergerichte (Urteile und Beschliisse) in ahnlich gelagerten Hillen zu kennen. 1.1 Steuergesetze Zu den Steuergesetzen gehOren sowohl die fOrmlichen Steuerge setze als auch die Rechtsverordnungen (
4 AO). Formliche Steuergesetze Formliche Steuergesetze sind Rechtsnormen, die durch BeschluB des zustandigen Gesetzgebungsorgans (Bundestag oder Landtag) in dem verfassungsmaBig vorgeschriebenen, fOrmlichen Verfahren zustande gekommen, ausgefertigt und verkiindet worden sind (fur Bundesgesetze vergl. Art. 76 -78 und Art. 82 GG). Bei ihnen ist zwischen allgemeinen und besonderen Steuergesetzen zu unter scheiden. 1 Allgemeine Steuergesetze sind solche Steuergesetze, die sich nicht auf eine bestimmte Steuerart beziehen, z. B. das Bewertungsgesetz oder die Abgabenordnung Besondere Steuergesetze oder Einzelsteuergesetze beziehen sich auf bestimmte Steuerarten, z. B. das Einkommensteuer-, das Kor perschaftsteuer-, das Umsatzsteuer-, das Gewerbesteuer-oder das Vermogensteuergesetz. Fiir jede der etwa 50 Steuem gibt es in der Bundesrepublik ein eigenes Steuergesetz.
List of contents
1 Einführung.- 1.1 Steuergesetze.- 1.2 Verwaltungsanordnungen.- 1.3 Steuergerichte.- 2 Aufbau und einleitende Vorschriften der Abgabenordnung.- 3 Das Steuerschuldverhältnis.- 4 Allgemeine Verfahrensvorschriften.- 4.1 Beteiligte am Verfahren.- 4.2 Besteuerungsgrundsätze.- 4.3 Auskunftspflichten.- 4.4 Steuerliche Auskunftspflichten Dritter.- 4.5 Fristen und Termine.- 4.6 Verwaltungsakte.- 5 Durchführung der Besteuerung.- 5.1 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.- 5.2 Steuererklärungen und Kontenwahrheit.- 5.3 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung.- 5.4 Festsetzungsverjährung.- 5.5 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden.- 5.6 Außenprüfung und Betriebsprüfung.- 5.7 Steuerfahndung und Steueraufsicht.- 6 Das Erhebungsverfahren.- 6.1 Geltendmachung von Zahlungsansprüchen.- 6.2 Verzinsung und Säumniszuschläge.- 6.3 Sicherheitsleistung.- 7 Vollstreckung.- 7.1 Allgemeine Bestimmungen.- 7.2 Vollstreckung wegen Geldforderungen.- 7.3 Vollstreckung in das Vermögen.- 7.4 Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen.- 8 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren.- 8.1 Einspruch und Beschwerde.- 8.2 Allgemeine Grundsätze für Rechtsbehelfe.- 8.3 Rechtsbehelfsfrist.- 8.4 Rechtsbehelfsbelehrung.- 8.5 Einlegung des Rechtsbehelfs.- 8.6 Entscheidung über den Rechtsbehelf.- 9 Straf- und Bußgeldvorschriften.- 9.1 Strafvorschriften.- 9.2 Bußgeldvorschriften.- 9.3 Strafverfahrensrecht.- 9.4 Bußgeldverfahrensrecht.- 9.5 Einschränkung von Grundrechten.- 10 Unternehmensübereignung - Steuerliche Haftung des Erwerbers.- 10.1 Umfang der Haftung.- 10.2 Voraussetzungen der Haftung.- 10.3 Unternehmenserwerber: Erkundigungen einholen.- 10.4 Beginn der Haftung.- 10.5 Haftungsbescheid.- 11 Die Finanzgerichtsordnung.- 11.1 Die Gerichtsverfassung.-11.2 Das Verfahren.- 12 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens.- 12.1 Grundzüge der Reform.- 12.2 Datenschutz.- 12.3 Der Rechtsbehelfsweg.- 12.4 Sonstige Regelungen.- Verzeichnis der Abkürzungen.- Stichwortverzeichnis.
About the author
Dipl.-VW Lothar Th. Jasper ist selbständiger Steuerberater. In eigener Steuerkanzlei ist er zuständig für Steuerberatung und -gestaltung sowie Branchenberatungskonzepte und Kanzleimarketing. Er ist Autor zahlreicher Steuerrecht-Fachbücher.