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Zum WerkDie vorliegende Untersuchung ist veranlasst durch die in den letzten Jahren aufgekommenen Ungewissheiten in Bezug auf die Verfahrensanforderungen und sachlichen Kriterien, die die Gemeinde bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen nach
46 EnWG zugrunde legen muss bzw. darf. Der 2011 eingefügte
46 Abs. 3 S. 5 EnWG hat diese Ungewissheiten noch verstärkt. Einzelnen Äußerungen, die weiterhin den gemeindlichen Entscheidungsspielraum betonen, stehen andere Entscheidungen und Stellungnahmen entgegen, die diesen Entscheidungsspielraum restriktiv bestimmen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die - angesichts aktuell bestehender Rekommunalisierungstendenzen praktisch bedeutsame - Beurteilung der Vergabe des örtlichen Verteilnetzbetriebs an ein gemeindeeigenes Unternehmen. Die Betrachtung kommt zu dem Schluss, dass die Spielräume zur Wahrung kommunaler Interessen in dem Verfahren der Konzessionsvergabe nach
46 EnWG deutlich größer sind, als dies zuletzt mitunter angenommen wurde.ZielgruppeWissenschaftler, Richter, Rechtsanwälte, Juristen und Entscheidungsträger in Ministerien, Kartell- und Regulierungsbehörden, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen und Verbänden.
Summary
Zum Werk
Die vorliegende Untersuchung ist veranlasst durch die in den letzten Jahren aufgekommenen Ungewissheiten in Bezug auf die Verfahrensanforderungen und sachlichen Kriterien, die die Gemeinde bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen nach § 46 EnWG zugrunde legen muss bzw. darf. Der 2011 eingefügte § 46 Abs. 3 S. 5 EnWG hat diese Ungewissheiten noch verstärkt. Einzelnen Äußerungen, die weiterhin den gemeindlichen Entscheidungsspielraum betonen, stehen andere Entscheidungen und Stellungnahmen entgegen, die diesen Entscheidungsspielraum restriktiv bestimmen. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die - angesichts aktuell bestehender Rekommunalisierungstendenzen praktisch bedeutsame - Beurteilung der Vergabe des örtlichen Verteilnetzbetriebs an ein gemeindeeigenes Unternehmen. Die Betrachtung kommt zu dem Schluss, dass die Spielräume zur Wahrung kommunaler Interessen in dem Verfahren der Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG deutlich größer sind, als dies zuletzt mitunter angenommen wurde.
Zielgruppe
Wissenschaftler, Richter, Rechtsanwälte, Juristen und Entscheidungsträger in Ministerien, Kartell- und Regulierungsbehörden, Kommunen, Energieversorgungsunternehmen und Verbänden.