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In der Demokratie sind Parteiverbote eine heikle Sache. Umso wichtiger ist es, wie die Macht, den politischen Gegner aus dem Wettbewerb zu entfernen, gehandhabt wird. Das Bundesverfassungsgericht überzeugt in seinen Entscheidungen nur zum Teil: Als rechtspolitischer Akteur hat es die Prüfungsmaßstäbe situativ differenziert und sogar neu kreiert. Die Parteiverbotsverfahren gegen SRP, KPD, NL, FAP und NPD werden in ihren rechtlichen und politisch-gesellschaftlichen Bedingungen einschließlich des zeitgeschichtlichen Hintergrunds erörtert. Dabei wird auch ein Rückblick auf (Verfassungs-)Recht und Verbotspraxis der Weimar Republik gegeben. Aufgrund des geplanten neuen Verfahrens gegen die NPD kommt dem gescheiterten Verbotsverfahren besondere Bedeutung zu: Ist Art. 21 Abs. 2 GG obsolet? Benötigen wir eine "flexible Response"?
List of contents
Vorbemerkung
Christoph Gusy
Parteienstaat und Parteiverbote in der Weimarer Republik
1 Die Parteien in der Verfassunggebung
2 Die Rechtsstellung der Parteien nach der WRV
2.1 Rechtsgrundlagen
2.2 Parteiverbote
2.2.1 Rechtsgrundlagen
2.2.2 Zur Verbotspraxis
2.2.3 Parteiverbote und Verfassung - Theorie und Dogmatik
2.2.4 Vollzugsfragen: Das Scheitern des Instrumentariums
3 Zusammenfassung: Das rechtliche Instrumentarium war vorhanden - Der politische Wille zu seiner Anwendung fehlte
Martin H. W. Möllers
Voraussetzungen, Ablauf und Rechtsfolgen von Parteiverbotsverfahren
1 Einleitung
1.1 Parteien und ihre Mitglieder als ,Verfassungsfeinde
1.2 Das Bundesverfassungsgericht als ,Entscheidungsinstanz für Parteiverbote
2 Das Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG
2.1 Das Parteienprivileg und sein Verhältnis zu Art. 9 Abs. 2 GG
2.2 Die Voraussetzungen eines Parteiverbotsverfahrens
2.2.1 Der Begriff der politischen Partei
2.2.2 Der verfassungswidrige Zweck im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG
2.2.3 Die Zielsetzung des verfassungswidrigen Zwecks bzw. die Zurechnung des Verhaltens der Parteianhänger
2.3 Der Ablauf des Parteiverbotsverfahrens
2.4 Die unmittelbaren Rechtswirkungen des Parteiverbotsurteils
2.5 Die mittelbaren Rechtswirkungen der Parteiverbotsentscheidung und die Vollstreckung des Parteiverbots
2.6 Bisherige Parteiverbotsverfahren in Deutschland
3 Schlussfolgerung und Zusammenfassung
Robert Chr. van Ooyen
Die Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
1 ,Wehrhafte Demokratie
2 Begriff der fdGO und Parteienstaatslehre von Leibholz: SRP-Verbot (1952)
3 Marxismus und Wiedervereinigung: KPD-Verbot (1956)
4 ,Kaltes Parteiverbot und Begriff der ,Scheinpartei bei Scholz: FAP- und NL-Beschluss (1994)
5 ,Staatsfreiheitsgebot und Verfassungsschutz: NPD-Beschluss (2003)
Hans Peter Bull
Verfehltes Verfahren, Niederlage der abwehrbereiten Demokratie oder Sieg der Toleranz? - Zur Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens
1 Eine überraschende Entscheidung
2 Die Anträge
3 Das Verfahren
4 Der ,Schlussstrich: die Entscheidung vom 18. März 2003
5 Kritik der Entscheidung
5.1 Das prozessuale Dilemma
5.2 Vermutungen statt Feststellungen
5.3 Staatsfreiheit versus nachrichtendienstliche Aufklärung
6 Konsequenzen der Entscheidung
6.1 Eine absehbare Niederlage der Antragsteller?
6.2 Art. 21 Abs. 2 GG ist obsolet geworden
6.3 Rechtspolitische Folgerungen
7 Fazit
Robert Chr. van Ooyen
Kein zweites Verbotsverfahren gegen die NPD - Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung als ,flexible Response
Verzeichnis der Autoren
About the author
Dr. phil. Martin H.W. Möllers, geb. 1951 in Münster, ist Professor für Gesellschaftswissenschaften an der Fachhochschule des Bundes in Lübeck. Als diplomierter Sozialwissenschaftler beschäftigt sich Möllers seit Jahren mit menschlichen Verhaltensweisen. In der Lehre vertritt er als Politikwissenschaftler und Jurist schwerpunktmäßig das Thema Menschenwürde und Menschenrechte. Außerdem ist Möllers in seinen Lehrveranstaltungen für die Vermittlung interkultureller Kompetenz zuständig. Er ist Mitherausgeber des Jahrbuchs Öffentliche Sicherheit (JBÖS).
ORR Dr. Robert Chr. van Ooyen lehrt Staats- und Gesellschaftswissenschaften an der Hochschule des Bundes, Lübeck, ist Lehrbeauftragter an der FU Berlin und TU Dresden (Masterstudiengang Politik und Verfassung).