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Der Volksgerichtshof (1934 - 1945) diente nicht in erster Linie der physischen Vernichtung der Angeklagten, sondern war ein Propagandainstrument der Nationalsozialisten. Dies ist das überraschende Ergebnis dieser Analyse der Gerichtsberichterstattung des Völkischen Beobachters. Die Berechnung der Selektionskriterien, die zu einer Berichterstattung führten, zeigen, daß der Öffentlichkeitsarbeit des Volksgerichtshofs zwei zentrale Funktionen zukamen: Bis Kriegsbeginn legitimierte er Maßnahmen des Regimes, von der Internierung der Kommunisten über die Diffamierung von Geistlichen bis hin zu den Judenpogromen, im Krieg selbst schreckte er von jedweder Art der Systemkritik ab. Richten durch "Berichten" war also die Devise.
List of contents
1 Der Volksgerichtshof.- 2 Legitimation und Abschreckung durch politische Strafverfahren.- 3 Die Lenkung der Gerichtsberichterstattung.- 4 Die Öffentlichkeitsarbeit des Volksgerichtshofs.- 5 Methodisches Vorgehen.- 6 Artikel über den Volksgerichtshof und seine Verfahren.- 7 Legitimation durch Berichte.- 8 Abschreckung durch Meldungen.- 9 Selektionsofferten: Verfahren und Angeklagte des Volksgerichtshofs.- 10 Selektionsleistung: Legitimation und Abschreckung.- 11 Der Volksgerichtshof als Propagandainstrument.- 12 Anhang.- 13 Quellenverzeichnis.- 14 Literaturverzeichnis.
About the author
Der Autor ist Lehrbeauftragter für sozialwissenschaftliche Methoden am Institut für Publizistik der Universität Münster und war Mitarbeiter im Forschungsprojekt zum Volksgerichtshof am Institut für Kriminalwissenschaft der Universität Münster.