Sold out

Gerichtsverfassung und Rechtsschutz in der DDR

German · Paperback / Softback

Description

Read more

1.1 Problemstellung Die nachfolgende Arbeit beschäftigt sich mit der Verfassung der Gerichte und ihrer Haupttätigkeit, der Rechtsprechung, sowie dem damit zusammenhängen den Bereich des gerichtlichen wie des an seiner Stelle angegebenen anderweitigen Rechtsschutzes in der DDR. allge Dabei besteht, wie bei allen fundamentaleren Gegebenheiten, weder mein noch auch in der DDR eine eindeutige und übereinstimmende Auffassung darüber, was ,Rechtsprechung' im Kern ausmacht, was sie im Vergleich etwa zur Rechtsanwendung durch ein staatliches Verwaltungsorgan, zum Ausspruch l einer Ordnungsstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit , zur Ahndung einer 2 3 Verfehlung durch die Polizei bzw. des Leiters einer Verkaufseinrichtung oder zur Staatlichen Vertragsgerichtsbarkeit und zur internationalen Handelsschieds gerichtsbarkeit konstitutiv unterscheidet. Einigkeit herrscht nur hinsichtlich der formalen Bestimmung von Recht sprechung, daß sie nämlich allein von Gerichten ausgeübt wird und die (Haupt-) Tätigkeit der Gerichte Rechtsprechung ist, also eine ein-eindeutige Zuordnung 4 von Gerichten und Rechtsprechung besteht. Was aber könnte als inhaltliches Kriterium gelten? Sieht man sich die oben aufgeführten, der Rechtsprechung benachbarten Beispiele an, so lassen sich drei Elemente in unterschiedlich häufigem Auftreten und in unterschiedlicher Kom bination herausschälen: 1) Es geht um von der Rechtsordnung zugeschriebenes bestrittene oder un klare Rechte und Pflichten; 2) die Entscheidung darüber ergeht durch unbeteiligte, d. h. das Verfahren nicht selbst in Gang setzende und an seinem Ausgang nicht unmittelbar interessierte Dritte sowie 3) das Ergebnis kann notfalls zwangsweise realisiert werden.

List of contents

1 Einleitung.- 1.1 Problemdarstellung.- 1.2 Zum Forschungsstand.- 1.3 Zur Methode und zum Gang der Untersuchung.- 2 Die normierten Aufgaben der Rechtsprechung.- 2.1 Zur Eigenständigkeit der Aufgabenstellung.- 2.2 Gesetzliche Aufgabenbestimmung.- 2.3 Systematisierung und Zusammenfassung.- 3 Institutionelle Organisation der Rechtsprechung.- 3.1 Staatliche allgemeine Gerichtsbarkeit.- 3.2 Staatliche Militärgerichtsbarkeit.- 3.3 Gesellschaftliche Gerichtsbarkeit.- 3.4 Vertragsgerichtsbarkeit.- 3.5 Institutionen des Verwaltungsrechtsschutzes.- 3.6 Institutionen der verfassungsrechtlichen Kontrolle.- 3.7 Kontrolle, Aufsicht und Anleitung der Gerichte.- 4 Personelle Organisation der Rechtsprechung.- 4.1 Richter.- 4.2 Staatsanwaltschaft.- 4.3 Prozeßparteien/Angeklagter.- 5 Prozessuelle Organisation der Rechtsprechung.- 5.1 Prinzipien der Verfahrensgestaltung.- 5.2 Prinzipien der Urteilsfindung.- 5.3 Prinzipien der Vereinheitlichung und Nachprüfbarkeit.- 6 Zur Kongruenz und Funktionalität der Rechtsprechung.- 6.1 Vergleichsdimensionen.- 6.2 Innerstaatliche Aufgabenerfüllung.- 6.3 Völkerrechtliche Vereinbarkeit.- 6.4 Sozialsystemische Rationalität.- Anmerkungen.- Gesetzesregister.- Literatur.

Summary

1.1 Problemstellung Die nachfolgende Arbeit beschäftigt sich mit der Verfassung der Gerichte und ihrer Haupttätigkeit, der Rechtsprechung, sowie dem damit zusammenhängen den Bereich des gerichtlichen wie des an seiner Stelle angegebenen anderweitigen Rechtsschutzes in der DDR. allge Dabei besteht, wie bei allen fundamentaleren Gegebenheiten, weder mein noch auch in der DDR eine eindeutige und übereinstimmende Auffassung darüber, was ,Rechtsprechung' im Kern ausmacht, was sie im Vergleich etwa zur Rechtsanwendung durch ein staatliches Verwaltungsorgan, zum Ausspruch l einer Ordnungsstrafe wegen einer Ordnungswidrigkeit , zur Ahndung einer 2 3 Verfehlung durch die Polizei bzw. des Leiters einer Verkaufseinrichtung oder zur Staatlichen Vertragsgerichtsbarkeit und zur internationalen Handelsschieds gerichtsbarkeit konstitutiv unterscheidet. Einigkeit herrscht nur hinsichtlich der formalen Bestimmung von Recht sprechung, daß sie nämlich allein von Gerichten ausgeübt wird und die (Haupt-) Tätigkeit der Gerichte Rechtsprechung ist, also eine ein-eindeutige Zuordnung 4 von Gerichten und Rechtsprechung besteht. Was aber könnte als inhaltliches Kriterium gelten? Sieht man sich die oben aufgeführten, der Rechtsprechung benachbarten Beispiele an, so lassen sich drei Elemente in unterschiedlich häufigem Auftreten und in unterschiedlicher Kom bination herausschälen: 1) Es geht um von der Rechtsordnung zugeschriebenes bestrittene oder un klare Rechte und Pflichten; 2) die Entscheidung darüber ergeht durch unbeteiligte, d. h. das Verfahren nicht selbst in Gang setzende und an seinem Ausgang nicht unmittelbar interessierte Dritte sowie 3) das Ergebnis kann notfalls zwangsweise realisiert werden.

Product details

Authors Ulrich Lohmann
Publisher VS Verlag für Sozialwissenschaften
 
Languages German
Product format Paperback / Softback
Released 01.01.1986
 
EAN 9783531118017
ISBN 978-3-531-11801-7
No. of pages 128
Weight 202 g
Illustrations 128 S. 3 Abb.
Series Studien zur Sozialwissenschaft
Studien zur Sozialwissenschaft
Subject Social sciences, law, business > Law > International law, foreign law

Customer reviews

No reviews have been written for this item yet. Write the first review and be helpful to other users when they decide on a purchase.

Write a review

Thumbs up or thumbs down? Write your own review.

For messages to CeDe.ch please use the contact form.

The input fields marked * are obligatory

By submitting this form you agree to our data privacy statement.