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Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 2,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In den vergangenen Jahren rückten Sozialwissenschaftler die Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Emergenz von Menschenrechten und der funktionalen Differenzierung moderner Gesellschaften in den Blickpunkt ihres Interesses.
Die Theorie der funktionalen Differenzierung beschreibt nach Luhmann die vorherrschende Struktur moderner Gesellschaften (vgl. Luhmann 1998 b: 743).
Menschenrechten kommt darin der Status sozialer Institutionen zu, die innerhalb einer funktional differenzierten Gesellschaft dazu dienen, eigene Strukturen vor selbstzerstörerischen Tendenzen zu bewahren. Ihre Etablierung und die strukturellen Bedingungen in einer Gesellschaft bedingen sich nach Luhmann wechselseitig (vgl. Luhmann 1974: 186 f.). Anders gesagt, funktionale Ausdifferenzierung kann nur mithilfe institutionalisierter Menschenrechte gelingen und die Wahrung der Menschenrechte hängt von der gesellschaftlichen Ausdifferenzierung ab.
Diese Masterarbeit überprüft den Wahrheitsgehalt von Luhmanns festgestelltem Zusammenhang zwischen der Etablierung von Menschenrechten in einer Gesellschaft und ihren strukturellen Bedingungen am Beispiel von Simbabwe.
Der erste Teil der Arbeit gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Differenzierungsformen und legt Indikatoren für und wider der funktionalen Differenzierung fest. Obwohl die Autorin nicht per se von einer funktional differenzierten Gesellschaft in Simbabwe ausgeht, werden andere Differenzierungsformen in dieser Darstellung nur am Rande berücksichtigt und erst im Fazit wieder aufge-griffen.
Im zweiten Abschnitt findet sich neben einer Darstellung der Menschenrechtslage in Simbabwe und der Forschungshypothesen die Analyse der Frage, inwiefern die funktionale Differenzierung einer Gesellschaft Voraussetzung für die Wahrung der Menschenrechte in derselben ist. Die Forschungsfrage nimmt dabei Bezug auf die Annahme Luhmanns, dass die funktionale Ausdifferenzierung einer Gesellschaft von institutionalisierten Grundrechten geschützt wird und diese gleichzeitig hervorbringt (vgl. Luhmann 1974: 186 f.).