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Bundesverfassungsgericht und Öffentliche Sicherheit. Bd.1 - Grundrechte. Mit e. Gastbeitr. v. Hans P. Bull

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Kaum eine Materie der Verfassungsrechtsprechung hat in den letzten Jahren eine solche Spruchdichte und auch -tiefe hervorgerufen wie das Politikfeld der Öffentlichen Sicherheit. Ob Lauschangriff und Rasterfahndung, Versammlungsfreiheit und Online-Durchsuchung, ob Vorratsdatenspeicherung und Sicherungsverwahrung, Europäischer Haftbefehl und Luftsicherheitsgesetz, Bundeswehreinsatz out of area und im Innern aber auch "Kopftuch" im Öffentlichen Dienst: durch den populären Ruf nach mehr "Sicherheit" hat sich das Bundesverfassungsgericht wie selten zuvor herausgefordert gesehen, Parlament und Regierung Grenzen zu ziehen. Dabei ist es selbst an die Grenzen der Verfassungsrechtschöpfung gedrungen und hat zugleich erhebliche Zugeständnisse gemacht. Dieser Prozess hat sich vorerst konsolidiert, sodass eine erste Bestandsaufnahme möglich ist. Schon jetzt werden Kontinuitäten und Brüche in der Rechtsprechung deutlich; längst haben sich dabei die Konfliktlinien in den europäischen Bereich (EuGH und EGMR) verlängert.
Band 1 thematisiert die Rechtsprechung zu den Grundrechten
Band 2 Sicherheit im transnationalen Kontext.

List of contents

Vorwort
Einführung
Robert Chr. van Ooyen
Das Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Öffentliche Sicherheit: Von ,Schleyer¿ zu ,Luftsicherheit¿, von ,Out of Area¿ zu ,Parlamentsvorbehalt ¿Bundeswehreinsatz' G8-Gipfel¿
1 Grundpositionen in der aktuellen Sicherheitsdebatte
2 Die beiden sicherheitspolitischen Grundlinien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
2.1 Bundesverfassungsgericht und innere Sicherheit
2.2 Bundesverfassungsgericht und äußere Sicherheit
3 ,Einsatz¿ der Bundeswehr beim G8-Gipfel und Parlamentsvorbehalt?
3.1 Umfang und Art der Beteiligung der Bundeswehr
3.2 Bewertung von Regierung und Opposition
3.3 Klage Bündnis 90 / Die Grünen und Entscheidung Bundesverfassungsgericht
Grundrechte
Martin H. W. Möllers
Die Diskussion über die Menschenwürde und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ,Großen Lauschangriff¿
1 Ausgangslage: Internationaler Terrorismus und das ,Grundrecht auf Sicherheit¿
2 Zur Frage der Unantastbarkeit der Menschenwürde in Kommentierungen des Grundgesetzes
2.1 Die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Dürig
2.2 Die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Herdegen
3 Wertungs- und Abwägungsoffenheit bei Grundrechten, bei denen die Menschenwürde eine besondere Bedeutung einnimmt
3.1 Wertungs- und Abwägungsoffenheit bei der Unantastbarkeit der Menschenwürde im Zusammenhang mit Misshandlungen zur Aussageerzwingung bei der Polizei
3.1.1 Untersuchung der theoretischen Beispiele in Bezug auf präventiv-polizeiliche Folter zur Gefahrenabwehr
3.1.2 Konsequenzen für die Polizei, wenn präventiv-polizeiliche Folter zur Gefahrenabwehr gesellschaftlich anerkannt wäre
3.1.3 Plädoyer für ein absolutes Folterverbot - auch präventiv-polizeilich zur Gefahrenabwehr
3.2 Zum Verhältnis Menschenwürde und ,Lauschangriff¿ in Rechtsprechung und Lehre
3.2.1 Menschenwürde und Abhörmaßnahmen in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
3.2.2 Menschenwürde und Abhörmaßnahmen in der politischen Diskussion bis zur Gesetzesänderung
3.3 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ,Großen Lauschangriff¿
Hans Peter Bull
Grundsatzentscheidungen zum Datenschutz bei den Sicherheitsbehörden - Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Kfz-Kennzeichenerfassung und Vorratsdatenspeicherung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1 Die Entscheidungen im Überblick
1.1 Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr
1.2 Begrenzung der Online-Durchsuchung: Das ,Computer-Grundrecht¿
1.3 Unbestimmtheit der Vorschriften über die automatisierte Kennzeichen-Erfassung
1.4 Die Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten
1.5 Zusammenhang mit früheren Entscheidungen
2 Die wesentlichen Ansätze der Kritik
2.1 Allgemeine Einschätzung der Entscheidungen
2.2 Die Datenschutzdogmatik in der Entwicklung
2.2.1 Ein neues Grundrecht?
2.2.2 ,Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme¿ als grundrechtliches Schutzgut
2.2.3 Die Wirkungsweise des ,Computer-Grundrechts¿
2.2.4 Lückenhaftigkeit des bisherigen Grundrechtsschutzes?
2.2.5 Informationelle Selbstbestimmung als Selbstzweck?
2.3 ,Einschüchterung¿ als Kernproblem?
2.4 Der Eingriffsbegriff und die Eingriffsschwere
2.5 Zu geringes Gewicht von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
2.6 Die Inpflichtnahme der Telekommunikationsdiensteanbieter
3 Rasterfahndung
3.1 Rechtstreue der Staatsorgane, Selbstbewusstsein der Bürger?
3.2 Das Verfassungsgericht als Vormund des Gesetzgebers
4 Folgerungen für Politik und Verwaltung
4.1 Beruhigung der Öffentlichkeit durch neue Datenschutzgesetze?
4.2 Rechtlicher Schutz gegen unangenehme Gefühle?
4.3 Mehr Offenheit!
4.4 Die Diskussion geht weiter - aber wie?
Martin H. W. Möllers
Entscheidungen des BVerfG zur Versammlungsfreiheit zwischen ,Rechtsprechungstradition¿, ,Zeitgeist¿ und ,Staatsräson¿
1 Die Grundrechts-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
2 Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in der vorkonstitutionellen deutschen Tradition
3 Der Brokdorf-Beschluss als Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
3.1 Die Versammlungsfreiheit als demokratisches Teilhaberecht
3.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen an Beschränkung, Verbot und Auflösung einer Versammlung
3.3 Kritische Würdigung des Brokdorf-Beschlusses
4 Die Folgewirkungen des liberalen Brokdorf-Beschlusses auf aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit
4.1 Die aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Aufhebung eines Versammlungsverbots
4.2 Die Änderung des Versammlungsgesetzes
Martin H. W. Möllers
,Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf¿ - Zur Stärkung des Demonstrationsrechts in Flughäfen und Bahnhöfen durch das Bundesverfassungsgericht
1 Die Ausgangslage der gerichtlichen Entscheidung
2 Die Leitsätze
2.1 Erweiterung der unmittelbaren Grundrechtsbindung auf gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform
2.2 Weitergehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Abfertigungshallen von Flughafengebäuden
3 Keine Begrenzung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit auf öffentliche, der Kommunikation dienende Foren
4 Prognosen aus dem Urteil
Martin H. W. Möllers
Der Bielefeld-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Lichte von ,Wunsiedel¿: Zum Sonderrecht bei Meinungsäußerungen von Rechtsextremisten
1 Einleitung
2 Die Entscheidungsbedeutung des Wunsiedel-Beschlusses
3 Der Bielefeld-Beschluss im Lichte von ,Wunsiedel¿
4 Quintessenz und Ausblick
Robert Chr. van Ooyen
(K)ein Kopftuch für Polizistinnen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus pluralismustheoretischer Sicht
1 Fraenkels Neo-Pluralismus
2 ,Kopftuch-Entscheidung¿ und Polizeiuniform
2.1 Hintergrund der ,Kopftuch-Entscheidung¿
2.2 Mehr pluralistische Demokratie im öffentlichen Dienst wagen?
2.3 Schlussfolgerungen für die Polizei
Martin H. W. Möllers
,Erhebliches Vollzugsdefizit¿ bei den Absprachen im Strafprozess - Das Bundesverfassungsgericht segnet grundsätzlich den Deal im Strafprozess ab
1 Ausgangslage: Zur Entwicklung der Absprachen im Strafprozess
2 Erster Grund zur Notwendigkeit von Absprachen im Strafprozess: Überlastung
3 Zweiter Grund zur Notwendigkeit von Absprachen im Strafprozess: Richterbewertung
4 Dritter Grund zur Notwendigkeit von Absprachen im Strafprozess: Anwaltsmissbrauch
5 Bewertung des Urteils
5.1 Zweifel an den grundrechtlichen Prüfungsmaßstäben
5.2 Der Vollzug des verfassungsgemäßen Verständigungsgesetzes ist defizitär
6 Dokumentation
Hinweise zu den Autoren

About the author

Dr. phil. Martin H.W. Möllers, geb. 1951 in Münster, ist Professor für Gesellschaftswissenschaften an der Fachhochschule des Bundes in Lübeck. Als diplomierter Sozialwissenschaftler beschäftigt sich Möllers seit Jahren mit menschlichen Verhaltensweisen. In der Lehre vertritt er als Politikwissenschaftler und Jurist schwerpunktmäßig das Thema Menschenwürde und Menschenrechte. Außerdem ist Möllers in seinen Lehrveranstaltungen für die Vermittlung interkultureller Kompetenz zuständig. Er ist Mitherausgeber des Jahrbuchs Öffentliche Sicherheit (JBÖS).

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