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Die Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag
Eine Untersuchung der dogmatischen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung der Fallgruppe fehlerhafter Auftraggeberanordnungen

German · Paperback / Softback

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Description

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Zum WerkDie dogmatische Begründung der Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag wird in der Literatur äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere für die Fallgruppe der einseitigen Auftraggebervorgaben stellt sich die Frage, ob und wie sich das Konzept einer "Enthaftung" des Bauunternehmers durch Erfüllung seiner Bedenkenhinweispflicht für den BGB-Bauvertrag dogmatisch begründen lässt. Der Verfasser arbeitet diese Problematik umfassend auf. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen liegt hierbei zunächst auf der Herleitung des funktionalen Mangelbegriffs im Rahmen des
633 BGB. Im Anschluss hieran widmet sich der Verfasser den unterschiedlichen dogmatischen Konstruktionen zur Begründung der Haftung des Bauunternehmers im Falle einer Bedenkenhinweispflichtverletzung.Er kommt zu dem Schluss, dass sich diesbezüglich eine Haftung des Bauunternehmers nicht aus dem Gewährleistungsrecht, sondern nur aus einem hiervon zu trennenden allgemeinen Schadensersatzanspruch ableiten lässt. Entgegen zahlreicher Bedenken in der Literatur führe dieser Weg nicht zu einer Haftungszersplitterung.Dieser wissenschaftliche Beitrag ist nicht zuletzt auch für den Praktiker im Hinblick auf die gegenwärtigen Reformbemühungen des Gesetzgebers zur Schaffung eines eigenständigen Bauwerkvertragsrechts von großer Relevanz. Er zeigt, dass zumindest im Hinblick auf die Diskussion um die Bedenkenhinweispflicht eine Reform des Werkvertragsrechts nicht angebracht ist. Angemessene Ergebnisse können bereits de lege lata erzielt werden.ZielgruppeFür Rechtswissenschaftler und Praktiker mit wissenschaftlicher Tätigkeit.

Summary

Zum WerkDie dogmatische Begründung der Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag wird in der Literatur äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere für die Fallgruppe der einseitigen Auftraggebervorgaben stellt sich die Frage, ob und wie sich das Konzept einer "Enthaftung" des Bauunternehmers durch Erfüllung seiner Bedenkenhinweispflicht für den BGB-Bauvertrag dogmatisch begründen lässt. Der Verfasser arbeitet diese Problematik umfassend auf. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen liegt hierbei zunächst auf der Herleitung des funktionalen Mangelbegriffs im Rahmen des § 633 BGB. Im Anschluss hieran widmet sich der Verfasser den unterschiedlichen dogmatischen Konstruktionen zur Begründung der Haftung des Bauunternehmers im Falle einer Bedenkenhinweispflichtverletzung.Er kommt zu dem Schluss, dass sich diesbezüglich eine Haftung des Bauunternehmers nicht aus dem Gewährleistungsrecht, sondern nur aus einem hiervon zu trennenden allgemeinen Schadensersatzanspruch ableiten lässt. Entgegen zahlreicher Bedenken in der Literatur führe dieser Weg nicht zu einer Haftungszersplitterung.Dieser wissenschaftliche Beitrag ist nicht zuletzt auch für den Praktiker im Hinblick auf die gegenwärtigen Reformbemühungen des Gesetzgebers zur Schaffung eines eigenständigen Bauwerkvertragsrechts von großer Relevanz. Er zeigt, dass zumindest im Hinblick auf die Diskussion um die Bedenkenhinweispflicht eine Reform des Werkvertragsrechts nicht angebracht ist. Angemessene Ergebnisse können bereits de lege lata erzielt werden.ZielgruppeFür Rechtswissenschaftler und Praktiker mit wissenschaftlicher Tätigkeit.

Product details

Authors Christian Stretz
Publisher Beck Juristischer Verlag
 
Content Book
Product form Paperback / Softback
Publication date 01.05.2013
Subject Social sciences, law, business > Law > Civil law, civil procedural law
 
EAN 9783406655258
ISBN 978-3-406-65525-8
Pages 261
Dimensions (packing) 15.7 x 23.4 x 1.6 cm
Weight (packing) 464 g
 
Series Münchener Universitätsschriften > Bd.243
Münchener Universitätsschriften > Band 243
Münchener Universitätsschriften / Reihe der Juristischen Fakultät > Band 243
Subjects Recht, Gewährleistungsrecht, Bauvertragsrecht, W-RSW_Rabatt, Schadensersatzanspruch, Werkvertragsrecht, Mehrvergütungsanspruch, Funktionaler, Mangelbegriff
 

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