Read more
Die Moderne Rechtskultur bewegt sich in einer eigentümlichen Spannung, fast einem Widerspruch: mehr und mehr wird sie von einem empirischen, überdies pragmatischen Denken bestimmt. Trotzdem erkennt sie moralische Prinzipien an, die wie die Menschenrechte sich durch eine kategorische Verbindlichkeit auszeichnen und die sich gerade deshalb dem empirisch-pragmatischen Denken nicht beugen. Die Menschenrechte haben die Bedeutung von kategorischen Rechtsprinzipien und bilden als diese einen Kontrapunkt in der modernen Rechtskultur.
List of contents
1. Theorie der Moderne im Gespräch mit Kant . . .
ERSTER TEIL : KONTRAPUNKT ODER ANACHRONISMUS?
2. Eine transzendentale Gesellschaftskritik?
3. Auf der Suche nach dem verlorenen Paradigma
4. Praktische Metaphysik und Anthropologie
5. Der kategorische Rechtsimperativ im Singular
ZWEITER TEIL: BEISPIELE KATEGORISCHER RECHTSPRINZIPIEN
6. Ein Blick auf den Utilitarismus
7. Das Verbot des falschen Versprechens
8. Das Strafgesetz als kategorischer Imperativ
9. Die Republik freier verbündeter Völker
DRITTER TEIL: ZEITGEMÄSSE ALTERNATIVEN?
10. Friede ohne Herrschaft (Axelrod)?
11. Ist Rawls' Gerechtigkeitstheorie kantisch?
12. Kantische Skepsis gegen die Diskursethik (Apel)
13. Habermas' Theorie des kommunikativen Handelns
14. Anhang: Ist die transzendentale Kritik in d. Sprachphilosophie aufgehoben?
About the author
Otfried Höffe, geboren 1943, ist Professor für Philosophie und Leiter der Forschungsstelle Politische Philosophie an der Eberhard Karls-Universität Tübingen, ist einer der produktivsten und einflussreichsten Denker der Gegenwart.§Er ist Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und erstes ausländisches Mitglied der Teheraner Akademie für Weltweisheit und Philosophie. Er ist Ehrendoktor der Universität (PUCRS) in Porto Alegre/Brasilien und Träger des Karl Vossler-Preises für wissenschaftliche Werke von literarischem Rang.
Summary
Die Moderne Rechtskultur bewegt sich in einer eigentümlichen Spannung, fast einem Widerspruch: mehr und mehr wird sie von einem empirischen, überdies pragmatischen Denken bestimmt. Trotzdem erkennt sie moralische Prinzipien an, die wie die Menschenrechte sich durch eine kategorische Verbindlichkeit auszeichnen und die sich gerade deshalb dem empirisch-pragmatischen Denken nicht beugen. Die Menschenrechte haben die Bedeutung von kategorischen Rechtsprinzipien und bilden als diese einen Kontrapunkt in der modernen Rechtskultur.