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Umfassende Kommentierung mit kollektivrechtlichen Bezügen
Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gültig ein Meilenstein für Menschen mit Behinderung, denn sie stärkt deren Rechte in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Auch in der Arbeitswelt untermauert die UN-Konvention die Rechte von Menschen mit Behinderung, indem sie eine inklusive Arbeitwelt fordert, in der Menschen mit und ohne Behinderung die Chance auf sichere Arbeitsbedingungen haben, die nicht krank machen. Das neue Schlagwort "Inklusion" geht dabei noch über den Begriff der Integration hinaus. Inklusion heißt Einschluss und absolute Barrierefreiheit. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bis Januar 2011 wissenschaftlich fundiert und zugleich an der Praxis orientiert.Die Autoren gehen auf alle aktuellen Themen ein: Dazu gehören neben der UN-Konvention auch die mitbestimmungsrechtlich relevanten Themen rund um den Prüfungsmaßstab desIntegrationsamtes bei ordentlichen Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer, um den Nachteilsausgleich, die Gleichstellung behinderter Menschen oder das betrieblicheEingliederungsmanagement. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen durch:
das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere den Anspruch auf Inklusion
der Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget und
die Fortentwicklung der untergesetzlichen Regelungen für das Feststellungsverfahren (Paragraph 69 SGB IX) durch die Versorgungs-medizinverordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen als Nachfolge der früheren Anhaltspunkte (AHP)
aktuelle Entwicklungen in der Praxis des Rechts der Werkstätten für behinderte Menschen Es gehört zu den elementaren Zielen dieses Kommentars, dem Rechtsschutz der Behinderten, den Schwerbehindertenvertretungen und den Verbänden auf allen Ebenen die notwendige Unterstützung zu vermitteln.
About the author
Werner Feldes arbeitet im Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz der IG Metall-Vorstandsverwaltung. Zahlreiche Veröffentlichungen zum Recht behinderter Menschen. Jurist im Ressort Arbeitsrecht beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt/Main DGB Bundesvorstand, Abt. Arbeitsmarktpolitik.
Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg