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Die Textsammlung will strafrechtstheoretische Texte rechtshistorisch Interessierten, vor allem einem studentischen Leserkreis, zugänglich machen. Im Mittelpunkt stehen Texte mit Aussagen über Herkunft, Begriff, Rechtfertigung und Zwecke(e) der Strafe, über Inhalt und Umfang der staatlichen Strafgewalt und über die mit ihnen zusammenhängenden und aus ihnen folgenden Einzelproblemen, vor allem die der Willensfreiheit und der Todesstrafe.
List of contents
Einführung.- Wilhelm von Humboldt.- Johann Gottlieb Fichte.- Immanuel Kant.- Karl Grolman.- Ernst Ferdinand Klein.- Paul Johann Anselm Feuerbach.- Arthur Schopenhauer.- Carl Josef Anton Mittermaier.- Georg Wilhelm Friedrich Hegel.- Johann Michael Franz Birnbaum.- Karl Marx.- Christian Reinhold Köstlin.- Karl Binding.- Rudolf von Jhering.- Franz von Liszt.- Friedrich Nietzsche.- Adolf Merkel.- Karl Birkmeyer.- Gustav Radbruch.- Friedrich Schaffstein.- Hans Welzel.- Ulrich Klug.- Claus Roxin.- Günther Jakobs.- Erläuterungen und weiterführende Hinweise.- Nachweise.
About the author
Thomas Vormbaum, Jg. 1943, studierte Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft an den Universitäten Münster und Würzburg. 1975 Promotion zum Dr. jur. (bei Rudolf Gmür); 1979 Promotion zum Dr. phil. (bei Heinz Dollinger); 1985 Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und neuere Rechtsgeschichte (bei Jürgen Welp). Seit 1994 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte und Geschäftsführender Direktor des Instituts für juristische Zeitgeschichte an der FernUniversität in Hagen.
Summary
Die Textsammlung will strafrechtstheoretische Texte rechtshistorisch Interessierten, vor allem einem studentischen Leserkreis, zugänglich machen. Im Mittelpunkt stehen Texte mit Aussagen über Herkunft, Begriff, Rechtfertigung und Zwecke(e) der Strafe, über Inhalt und Umfang der staatlichen Strafgewalt und über die mit ihnen zusammenhängenden und aus ihnen folgenden Einzelproblemen, vor allem die der Willensfreiheit und der Todesstrafe.