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Schon seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem im Grundgesetz Artikel 38 (1) verankerten Recht des Abgeordneten, seine Entscheidungen seinem Gewissen entsprechend zu treffen, ohne an Aufträge und Weisungen gebunden zu sein, und dem Anspruch der Fraktion genau dieses einzuschränken. Im Kontext der historischen Entwicklung und den im Grundgesetz verankerten und verfestigten Werten, den sich daraus ergebenden Verhaltenserwartungen sowie den damit verbundenen Normen und Normengefügen hat sich diese Studienarbeit zur Aufgabe gemacht - jedenfalls soweit dies der Rahmen zulässt - zu untersuchen, ob und inwiefern ein Prozess von Normverselbstständigung stattgefunden hat bzw. gerade stattfindet. Die Fragen, die dabei von zentraler Bedeutung sind, lauten: Können sich Normen oder Normengefüge so weit von ihrem ursprünglichen Zweck entfernen, können sie eine Eigendynamik entfalten, die sich letztendlich gegen die Menschen und ihre Interessen wendet? Oder ist dieser Prozess vielmehr eine Notwendigkeit, ein Anpassungsprozess? Wann wird eine Norm zur Gefahr? Diese Fragen versucht diese Arbeit am Beispiel von Artikel 38 (1) GG versus dem Fraktionszwang auf den Grund zu gehen.
About the author
Eva Mertens wurde 1963 in Hamm (Westfalen) geboren. 1984 schloss sie die Schule mit der Allgemeinen Hochschulreife ab. Es folgte nach einem viersemestrigen Studium an der Musikhochschule Detmold (klassischer Gesang), welches aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste, eine Ausbildung zur Bankkaufrau. §Situationsbedingt arbeitete Frau Mertens in den verschiedensten Bereichen, wie zum Beispiel als selbstständige Vermögensberaterin, gab Unterricht in Gesang oder Blockflöte, arbeite im Immobilienbereich oder auch als Beraterin von Gutachtern der verschiedensten Couleur. §2007 nahm sie ein Lehramtsstudium (Haupt-, Real- und Gesamtschule) an der Universität zu Köln auf, zunächst mit den Fächern Musik, Deutsch und ab dem 3. Semester Sozialwissenschaften (Schwerpunkt Wirtschaft, Examensarbeit in Soziologie). Wegen eines Umzugs wechselte sie zur Universität Rostock, was mit einem Studiengangwechsel zum Lehramt für Gymnasien einherging und dem Wegfall des Faches Musik. Frau Mertens schließt das Studium mit dem ersten Staatsexamen voraussichtlich im Juli 2012 ab.