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Die europäische Grundrechtsarchitektur stellt sich heute dem Rechtsanwender als pluralistische dar, verteilt auf nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen. Zur Durchsetzung ihrer Grundrechte stehen den Bürgern eine Vielzahl von Rechtsschutzorganisationen und Verfahren zur Verfügung, die sie in Anspruch nehmen können. Es war das Ziel einer Tagung, die im Juni 2013 von Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel und Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer an der Universität Linz veranstaltet wurde, diese verschiedenen Rechtsschutzorganisationen in den Blick zu nehmen und die spezifische Struktur und Funktionsweise des jeweiligen Grundrechtsschutzes zu analysieren. Der vorliegende Band versammelt fünf Beiträge renommierter Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Österreich und Deutschland, die die Bedeutung nationaler und europäischer Einrichtungen für den Grundrechtsschutz erörtern.
About the author
Katharina Pabel absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Bonn und legte in Deutschland das erste und nach dem Rechtsreferendariat das zweite juristische Staatsexamen ab. Anschließend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kirchenrechtlichen Institut der Universität Bonn beschäftigt. 2002 wechselte sie als Universitätsassistentin an die Universität Graz, 2006 in derselben Funktion an die Wirtschaftsuniversität Wien. 2009 habilitierte sie dort und es wurde ihr die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Staatskirchenrecht verliehen. Das Habilitationsvorhaben wurde vom FWF mit einem Charlotte-Bühler-Habilitationsstipendium gefördert.
Univ.-Ass. Dr. Nicolas Raschauer, geb. 1976 in Wien, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Salzburg: Sponsion 2001, Promotion 2003. Ableistung des Grundwehrdienstes 1995/96. Gerichtsjahr 2001/02. Referent für Legistik, Verfassungsrecht und Verfahrensrecht in der Finanzmarktaufsicht 2002/03. Seit 2003 Mitglied des ÖJT. Seit Herbst 2003 Univ.-Ass an der Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. Seit 2005 Ersatzmitglied des Menschenrechtsbeirates im BMI. Seit 2000 Vortragender an der Rechtskursakademie , Wien und seit Frühjahr 2006 an der FH Wien. Zahlreiche Publikationen zu verfassungs- und verwaltungsrechtlichen, u.a. umweltrechtlichen Fragestellungen.