Read more
Auf welchen normativen Grundlagen beruhte das NS-System? Mit welcher Rechtfertigung konnte der Führerwille dort zu einer Quelle des Rechts werden? Wie war es gemäß der NS-Strafgesetzgebung möglich, Handlungen zu bestrafen, die gegen kein geschriebenes Gesetz verstießen?
Die in diesem Band versammelten Originaltexte geben Einblick in das Denken von Rechtstheoretikern, die mit dem Nationalsozialismus sympathisierten, und belegen deren Versuch, autoritäre und dem Rechtsstaat widersprechende Rechtsprinzipien zu legitimieren. Dabei zeigt sich ein überraschender und bis jetzt von der rechts- und moralphilosophischen Forschung weitgehend unbeachteter Aspekt des NS-Unrechtssystems: der Versuch einer »Ethisierung« des Rechts und die damit verbundene Totalisierung des machtstaatlichen Einflusses.
List of contents
Herlinde Pauer-Studer: Einleitung: Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus
DIE ORIGINALTEXTE
Teil I: Die Grundsätze des NS-Rechts
Hans Frank: Einleitung zum »Nationalsozialistischen Handbuch für Recht und Gesetzgebung« (1935) - (Auszug)
Teil II: Recht, Gesetz und »Sittlichkeit«. Die Moralisierung des Rechts im Nationalsozialismus
Reinhard Höhn: Volk, Staat und Recht (1938) - (Auszug)
Karl Larenz: Deutsche Rechtserneuerung und Rechtsphilosophie (1934) - (Auszug)
Karl Larenz: Rechts- und Staatsphilosophie der Gegenwart (1935) - (Auszug)
Karl Larenz: Sittlichkeit und Recht (1943) - (Auszug)
Teil III: Der Übergang zum nationalsozialistischen Staat
1. Vom liberalen Rechtsstaat zum Führerstaat
Ernst Forsthoff: Der totale Staat (1933) - (Auszug)
Otto Koellreutter: Deutsches Verfassungsrecht (1938) - (Auszug)
Ernst Rudolf Huber: Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939) - (Auszug)
2. Die besondere Form der nationalsozialistischen Revolution
Ernst Rudolf Huber: Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939) - (Auszug)
Ulrich Scheuner: Die nationale Revolution (1934) - (Auszug)
Teil IV: Staat, Verfassung und Gemeinschaft
1. Autoritärer, totalitärer oder totaler Staat?
Otto Koellreutter: Grundriß der Allgemeinen Staatslehre (1933) - (Auszug)
Ernst Forsthoff: Der totale Staat (1933) - (Auszug)
Ernst Rudolf Huber: Die Totalität des völkischen Staates (1934) - (Auszug)
Gustav Adolf Walz: Autoritärer Staat, nationaler Rechtsstaat oder völkischer Führerstaat? (1933) - (Auszug)
2. Die Verfassungsprinzipien des nationalsozialistischen Staates
Ernst Rudolf Huber: Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939) - (Auszug)
Otto Koellreutter: Deutsches Verfassungsrecht (1938) - (Auszug)
3. Der Führer: Funktion, Macht und Gesetzgebungsautorität
Otto Koellreuter: Grundriß der Allgemeinen Staatslehre (1933) - (Auszug)
Erich Becker: Diktatur und Führung (1935) - (Auszug)
Carl Schmitt: Der Führer schützt das Recht (1934)
4. Gesetzgebung und Volkswille
Ernst Rudolf Huber: Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches (1939) - (Auszug)
Otto Koellreutter: Deutsches Verfassungsrecht (1938) - (Auszug)
Manfred Fauser: Das Gesetz im Führerstaat (1935)
Hans Franzen: Gesetz und Richter (1935) - (Auszug)
Teil V: Die Gesetzgebung der Judenverfolgung
1. Rasse, Recht und Rassenwahn
Falk Ruttke: Rassenhygiene und Recht (1934) - (Auszug)
M. R. Gerstenhauer: Das ewige Deutschland (1940) - (Auszug)
Ludwig Fischer: Rasseschande als strafbare Handlung (1935)
2. Von den Nürnberger Rassegesetzen bis zur »Endlösung«
Wilhelm Stuckart, Rolf Schiedermair: Rasse und Gesetzgebung (1938) - (Auszug)
Gerhard Wagner: Die Nürnberger Judengesetze (1938) - (Auszug)
Reichsminister des Innern (gez. Stuckart): Endlösung der Judenfrage (Brief vom 16. März 1942)
Teil VI: Strafrecht, Polizeirecht und Rechtsprechung im Führerstaat
1. Das Strafrecht: Vom tatgebundenen zum tätergebundenen Strafrecht
Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht, 1. Teil (1935) - (Auszug)
Nationalsozialistische Leitsätze für ein neues deutsches Strafrecht. Besonderer (2.) Teil (1936) - (Auszug)
Roland Freisler: Willensstrafrecht; Versuch und Vollendung (1935) - (Auszug)
Wenzel von Gleispach: Willensstrafrecht (1936) - (Auszug)
Konrad Morgen: Der Korruptionsverbrecher (1943)
2. Polizeirecht und die Macht der Gestapo
Werner Best: Die Geheime Staatspolizei (1936)
3. Gerichte und Richter
Carl Schmitt: Neue Leitsätze für die Rechtspraxis (1933)
Karl August Eckhardt: Rich
About the author
Prof. Dr. Herlinde Pauer-Studer ist an der Universität Wien tätig.
Summary
Auf welchen normativen Grundlagen beruhte das NS-System? Mit welcher Rechtfertigung konnte der Führerwille dort zu einer Quelle des Rechts werden? Wie war es gemäß der NS-Strafgesetzgebung möglich, Handlungen zu bestrafen, die gegen kein geschriebenes Gesetz verstießen?
Die in diesem Band versammelten Originaltexte geben Einblick in das Denken von Rechtstheoretikern, die mit dem Nationalsozialismus sympathisierten, und belegen deren Versuch, autoritäre und dem Rechtsstaat widersprechende Rechtsprinzipien zu legitimieren. Dabei zeigt sich ein überraschender und bis jetzt von der rechts- und moralphilosophischen Forschung weitgehend unbeachteter Aspekt des NS-Unrechtssystems: der Versuch einer »Ethisierung« des Rechts und die damit verbundene Totalisierung des machtstaatlichen Einflusses.
Additional text
»Der klug ausgewählte und sorgfältig editierte Sammelband enthält viele Texte zum NS-Rechtsdenken [...]«
Report
»Dieses Buch ist verstörend. Es zeigt, wie das Recht verbogen und dabei formales Recht bleiben kann. Es zeigt, wie eine autoritäre Gewaltherrschaft imstande ist, die Justiz nach ihren Absichten zuzurichten. Das macht dieses Buch besonders aktuell, denn an Gewaltherrschaften fehlt es derzeit auf dieser Erde nicht.« Armin Thurnher Falter