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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG)

German · Hardback

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Zum Werk
Die Ermittlung des Wertes von Erfindervergütungen ist im Hinblick auf einen Anteil von fast 90 % angemeldeter Erfindungen durch Arbeitnehmer, von enormer Bedeutung.
Das Arbeitnehmererfinderrecht hat in den letzten Jahren eine Reihe umfangreicher Änderungen erfahren, die allein in diesem Werk Berücksichtigung finden.
Der Kommentar informiert praxisnah und verständlich zu den Grundlagen und Neuerungen des Arbeitnehmererfindergesetzes und kommentiert zudem die Vergütungsrichtlinien. Auch zu grenzüberschreitenden Sachverhalten gibt das Werk umfassend und aktuell Auskunft.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelle Kommentierung eines komplexen Rechtsgebietes
- Einbeziehung der unternehmensbezogenen Vergütungsrichtlinien
- Darstellung grenzüberschreitender Sachverhalte
Zu den Autoren
Herausgeber und Autoren befassen sich seit langem mit Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und haben zu diesem Rechtsgebiet vielfältig publiziert und referiert.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwälte, Verbände, Richter und Bearbeiter, die mit Fragen der betrieblichen Arbeitnehmererfindungen befasst sind sowie für Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder.

About the author

Prof. Dr. Burkhard Boemke ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig und geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht. Er ist durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen ebenso wie durch die regelmäßige Schulung von Betriebsräten und Wahlvorständen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts ausgewiesen

Dr. Stefan Kursawe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er leitet den Sektor Arbeitsrecht der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds, für die er am Standort München seit 2005 vorwiegend im Bereich der arbeitgeberseitigen Vertretung tätig ist. Der European Legal Experts 2011" führt Dr. Kursawe als Experten für Arbeitsrecht. Darüber hinaus publiziert er regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und ist zudem seit 2007 Lehrbeauftragter der Universität Leipzig. Als langjähriges Mitglied im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer im OLG-Bezirk München für die Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt er das Berufsrecht auch aus dieser Perspektive.

Summary

Zum Werk
Die Ermittlung des Wertes von Erfindervergütungen ist im Hinblick auf einen Anteil von fast 90 % angemeldeter Erfindungen durch Arbeitnehmer, von enormer Bedeutung.
Das Arbeitnehmererfinderrecht hat in den letzten Jahren eine Reihe umfangreicher Änderungen erfahren, die allein in diesem Werk Berücksichtigung finden.
Der Kommentar informiert praxisnah und verständlich zu den Grundlagen und Neuerungen des Arbeitnehmererfindergesetzes und kommentiert zudem die Vergütungsrichtlinien. Auch zu grenzüberschreitenden Sachverhalten gibt das Werk umfassend und aktuell Auskunft.
Vorteile auf einen Blick
- aktuelle Kommentierung eines komplexen Rechtsgebietes
- Einbeziehung der unternehmensbezogenen Vergütungsrichtlinien
- Darstellung grenzüberschreitender Sachverhalte
Zu den Autoren
Herausgeber und Autoren befassen sich seit langem mit Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und haben zu diesem Rechtsgebiet vielfältig publiziert und referiert.
Zielgruppe
Für Rechts- und Patentanwälte, Verbände, Richter und Bearbeiter, die mit Fragen der betrieblichen Arbeitnehmererfindungen befasst sind sowie für Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder.

Product details

Assisted by Boemk (Editor), Burkhard Boemke (Editor), Peter Engemann u a (Editor), GENNE (Editor), Klau Gennen (Editor), Klaus Gennen (Editor), Stefa Kursawe (Editor), Stefan Kursawe (Editor), Stefa Kursawe (Dr.) (Editor)
Publisher Beck Juristischer Verlag
 
Languages German
Product format Hardback
Released 01.12.2014
 
EAN 9783406638817
ISBN 978-3-406-63881-7
No. of pages 845
Dimensions 171 mm x 248 mm x 49 mm
Weight 1543 g
Series Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht
Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht
Subjects Social sciences, law, business > Law > Labour law, social law

Erfindung, W-RSW_Rabatt, Vergütungsrichtlinie, Erfindervergütung, Arbeitnehmererfindung, Arbeitnehmererfinder, Arbeitnehmererfindungsgesetz, EU-Einheitspatent

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