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Ein besonderer Reiz der Philosophie des Aufklärers Christian Thomasius (1655-1728) liegt im Spannungsverhältnis zwischen der fortschrittlichen Emanzipationsforderung des Selbstdenkens und der absolutistischen Staatstheorie. Während Thomasius in der Entwicklung seiner Rechtslehre die individuelle Rechtsposition stärker thematisierte, war die Definition des Staatszwecks in seiner Naturrechtslehre weitgehend durch die Konzeption des Obrigkeitsstaates geprägt. Wenngleich das Ziel des Staates für ihn die Glückseligkeit der Bürger war, so wurde dieses Ziel doch nicht von den individuellen Rechten des einzelnen Menschen bestimmt. Vielmehr sollte er seine natürliche Freiheit aufgeben und sich dem weltlichen Souverän unterwerfen.
List of contents
Aus dem Inhalt:
Kapitel I
Einleitung
Kapitel II
Reform und Erziehung im Geiste der Aufklärung
Kapitel III
Gott und die menschliche Vernunft: Moralphilosophie, Naturrecht und Staatsrecht
Kapitel IV
Kirche und Staat: Ein Plädoyer für Freiheit und Toleranz?
Kapitel V
Gegen Wahn und Aberglauben: Über die Ketzer- und Hexenprozesse
Kapitel VI
Zusammenfassung und Fazit
About the author
Peter Schröder, geb. 1965, Studium der Geschichte, Philosophie und Germanistik in Marburg und Oxford. Veröffentlichungen zur Ideen- und Verfassungsgeschichte vornehmlich des 17. und 18. Jahrhunderts. Dissertation über Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht. Eine vergleichende ideengeschichtliche Studie zu Thomas Hobbes und Christian Thomasius.§