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Am 8. Oktober 2004 ist die Verordnung über die Europäische Aktiengesellschaft in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat zu dieser Verordnung ein umfassendes Ausführungsgesetz (Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft - SEEG vom 22.12.2004, BGBl. I S. 3675) erlassen, dessen Art. 1 sich der Europäischen Aktiengesellschaft selbst widmet. Art. 2 befasst sich mit dem SE-Beteiligungsgesetz.Jedes Unternehmen, das sich mit der Frage beschäftigt, ob die Europäische Gesellschaft als Organisationsform in Betracht kommt, muss auf die Materialien zur Gesetzgebung zurückgreifen.Teil 1: Entstehungsgeschichte und Überblick über den wesentlichen Inhalt des GesetzesTeil 2: GesetzestextTeil 3: MaterialienDr. Hans-Werner Neye ist zuständiger Gesetzgebungsreferent im Bundesministerium der Justiz.Für Bibliotheken, Rechtsanwälte, Unternehmen.
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Neye
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Am 8. Oktober 2004 ist die Verordnung über die Europäische Aktiengesellschaft in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat zu dieser Verordnung ein umfassendes Ausführungsgesetz (Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft - SEEG vom 22.12.2004, BGBl. I S. 3675) erlassen, dessen Art. 1 sich der Europäischen Aktiengesellschaft selbst widmet. Art. 2 befasst sich mit dem SE-Beteiligungsgesetz.
Jedes Unternehmen, das sich mit der Frage beschäftigt, ob die Europäische Gesellschaft als Organisationsform in Betracht kommt, muss auf die Materialien zur Gesetzgebung zurückgreifen.
Teil 1: Entstehungsgeschichte und Überblick über den wesentlichen Inhalt des Gesetzes
Teil 2: Gesetzestext
Teil 3: Materialien
Dr. Hans-Werner Neye ist zuständiger Gesetzgebungsreferent im Bundesministerium der Justiz.
Für Bibliotheken, Rechtsanwälte, Unternehmen.