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Durch
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde erstmals im deutschen Recht der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der Beibehaltung der Bewertungsmethoden kodifiziert; vorher galt nur das für das Bilanzrecht im engeren Sinne bedeutungslose Prinzip der Publizität von Stetigkeitsunterbre chungen. Stetigkeit der Bewertungsmethoden ist aber die Kernthese dynamischer Bilanzauf fassung; infolgedessen verbreitete sich die Befürchtung, daß das neue Bilanzrecht auf dieser Basis eine Art "dynamische Wende" einleiten, die höchstrichterliche Bilanzrechtsprechung sich veranlaßt sehen könnte, zur Dynamik zurückzukehren. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit zerstreut in tiefschürfender Weise die Furcht der Sta tiker (und die Hoffnung der Dynamiker): Der Stetigkeitsgrundsatz des
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB muß im Sinnzusammenhang mit den anderen kodifizierten Bilanzrechtsgrundsätzen (
252 Abs. 1 Nr. 1-5 HGB) interpretiert werden. In dieser Sicht erweist er sich als (wichtiger) Objektivierungsgrundsatz und damit als ein Prinzip, das, ähnlich wie das Stichtagsprinzip, durch Beschränkung von Ermessensspielräumen den bilanzrechtlichen Vorsichtsgrundsatz si chert. Aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann nichts entnommen wer den, was gegen diese statische Interpretation des Stetigkeitsprinzips spräche.
List of contents
Problemstellung.- Erstes Kapitel: Die Bedeutung des Stetigkeitsprinzips in der Vergleichbarkeitsdynamik.- A. Allgemeiner Bedeutungsinhalt der Vergleichbarkeit.- B. Die Bedeutung des Stetigkeitsprinzips in der Schmalenbachschen Vergleichbarkeitsdynamik.- C. Die Bestimmung der Unternehmensentwicklung und das Stetigkeitsprinzip.- Zweites Kapitel: Die Bedeutung des Stetigkeitsprinzips in der Ausschüttungsstatik.- A. Das System der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung.- B. Die Einordnung des Stetigkeitsprinzips in das System der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung.- C. Die Bedeutung des Stetigkeitsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung.- D. Möglichkeiten der Informationsvermittlung durch den Jahresabschluß.- Zusammenfassung.- Urteilsregister.- Verzeichnis der Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften.