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Beurkundungen im Kindschaftsrecht haben eine herausragende praktische Bedeutung. So wird die überwiegende Zahl der Vaterschaften nicht gerichtlich festgestellt sondern ihre Anerkennung wird beurkundet. Auch beim Kindesunterhalt ist die freiwillige Verpflichtungserklärung und nicht die gerichtliche Festsetzung die Regel. Ebenfalls häufig sind Beurkundungen im Sorgerecht. Daneben gibt es noch weitere typische Fälle der Beurkundungen im Kindschaftsrecht, die durch den Notar, das Amtsgericht, das Standesamt, die Konsularbeamten oder das Jugendamt vorgenommen werden.
Mit dem vorliegenden Standardwerk erhalten alle auf diesem Gebiet tätigen Professionen eine zuverlässige und umfassende Darstellung der Grundlagen des Beurkundungsrechts sowie der einschlägigen Beurkundungsfälle. Der Autor gibt Ihnen zudem zahlreiche Praxishinweise sowie Formulierungsvorschläge an die Hand.
Für die Neuauflage wurde das Werk in allen Teilen überarbeitet und aktualisiert, u.a. im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Änderungen durch die FGG-Reform.
List of contents
Aus dem Inhalt: - Beurkundungen im Jugendamt: Verfahren, Gegenstand, Organisation und Praxis, Rechtsmittel und konkurrierende Zuständigkeiten
- Einzelne Fälle der Beurkundung
- Beurkundungen anderer Stellen: Notare, Konsularbeamte, Gerichte, Standesämter
- Gesetzestexte (BeurkG sowie Auszüge sonstiger Rechtsvorschriften, z.B. aus SGB VIII, PersonenstandsG, EuGVVO, EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz u.a.)
- Protokollierungshilfen
About the author
Dr. Bernhard Knittel ist Richter am Oberslandesgericht München.
Report
"Es erscheint kaum vorstellbar, Beurkundungen im Kindschaftsrecht vorzunehmen, ohne ... jederzeit verlässlichen Rat aus dem in Griffweite stehenden "Knittel" holen zu können." (Dr. Thomas Meysen, Das Jugenamt 8/2005) "... ein unverzichtbares Buch, das auf dem Schreibtisch eines ... im Urkundsbereich Tätigen ... zum jederzeitigen Gebrauch liegen sollte." (Verena Friedrich, DNotZ 11/2007)