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Dokument aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen, einseitig bedruckt, Note: -, -, - Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde die Besteuerung der Kapitaleinkünfte
mit Wirkung vom 1.1.2009 grundlegend geändert. Für private Kapitalerträge wird eine Abgeltungssteuer
von 25 % eingeführt. Gleichzeitig entfällt das bisherige Halbeinkünfteverfahren. Es
werden künftig nicht nur die laufenden Kapitalerträge besteuert, sondern auch die Wertsteigerung
bei der Kapitalanlage. Bei allen Kapitalanlagen, Finanzinnovationen, Termingeschäften
usw. die bisher nur im Rahmen der Spekulationsbesteuerung besteuert werden, handelt es sich
künftig um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Aufzählungen in
20 EStG sind so umfassend,
dass keine Lücke offen bleibt.
So einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint, ist die Abgeltungssteuer von 25 % doc nicht.
Zum einen gibt es die Kapitalertragsteuer (=Abgeltungssteuer) nicht bei allen Kapitalanlagen.
Der Steuersatz von 25 % kann auch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer angewendet
werden. Aber: auch hier gibt es Wahlrechte und Ausnahmefälle, mit denen Steuergestaltungen
verhindert werden sollen.