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Die Neuauflage des Praktiker-Kommentars ist im Sinne des Begründers weitergeführt und trotzdem vollständig überarbeitet worden. Wie bei den Vorauflagen ist das vorrangige Ziel die rechtlich zuverlässige und verständliche Erläuterung über das, was geltendes Recht ist, unter kritischer Bewertung von gerichtlichen Entscheidungen.
Weitere Schwerpunkte:
- zu die neue Vorschrift des BNatSchG, dass Freiräume und Kleingartenanlagen zu erhalten und sogar neu zu entwickeln sind
- die zulässige Prüfung im Rahmen des
2 BKleingG - das neue Grundsteuerrecht (mit
240 BewG)
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verstorben
Zusammenfassung
Die Neuauflage des Praktiker-Kommentars ist im Sinne des Begründers weitergeführt und trotzdem vollständig überarbeitet worden. Wie bei den Vorauflagen ist das vorrangige Ziel die rechtlich zuverlässige und verständliche Erläuterung über das, was geltendes Recht ist, unter kritischer Bewertung von gerichtlichen Entscheidungen.
Weitere Schwerpunkte:
- zu die neue Vorschrift des BNatSchG, dass Freiräume und Kleingartenanlagen zu erhalten und sogar neu zu entwickeln sind
- die zulässige Prüfung im Rahmen des § 2 BKleingG
- das neue Grundsteuerrecht (mit § 240 BewG)
Zusatztext
Der Kommentar ist für die Praxis geschrieben. Er bringt in verlässlicher, gestraffter und verständlicher Weise vor allem Pächtern und Verpächtern, Kleingärtnerorganisationen, Städten, Gemeinden sowie allen, die mit dem Kleingartenrecht befasst sind, zuverlässige und umfassende Informationen im Umgang mit dem BKleinG und damit wirksame Unterstützung bei der Lösung konkreter Fragen.
Der Fachberater Mai 2007
Bericht
Der Kommentar ist für die Praxis geschrieben. Er bringt in verlässlicher, gestraffter und verständlicher Weise vor allem Pächtern und Verpächtern, Kleingärtnerorganisationen, Städten, Gemeinden sowie allen, die mit dem Kleingartenrecht befasst sind, zuverlässige und umfassende Informationen im Umgang mit dem BKleinG und damit wirksame Unterstützung bei der Lösung konkreter Fragen.
Der Fachberater Mai 2007