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Rechtsgeschichte schreiben
Rekonstruktion, Erzählung, Fiktion?

Deutsch · Taschenbuch

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Aus dem ersten Kapitel:"Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht."Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von 'Begriff' und 'Tatsache'», Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. "Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten."

Über den Autor / die Autorin

Michael Stolleis is Director of the Max-Planck-Institute for European History of Law, Frankfurt a. M. He has been awarded honorary doctorates and prizes, including the Leibniz Prize, the Research Award Stockholm and the Balzan Prize (Milan).

Zusammenfassung

„Die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichtswissenschaft. Ihr akademischer Ort sind zwar normalerweise die Juristischen Fakultäten, ihre zentralen Fragen aber solche der Geschichte. Die Rechtsgeschichte will wissen, wie eine vergangene Rechtsordnung funktionierte. Sie fragt nach der Entstehung von Rechtsnormen durch Gewohnheit oder Gesetzgebung, nach der Vermittlung von Normen an Juristen und Bürger sowie nach der Durchsetzung der Rechtsnormen im Alltag, sei es durch die Verwaltung, sei es durch Gerichtsurteile. In einem weiteren Sinn ist die Rechtsgeschichte das Fach, in dem es um den historischen Kontext ganzer Rechtsordnungen und um die kulturelle Einbettung von Rechtsnormen geht.“
Der vorliegende Text basiert auf einem Vortrag «Rechtsgeschichte als Kunstprodukt. Zur Entbehrlichkeit von ‹Begriff› und ‹Tatsache›», Baden-Baden 1997 von Michael Stolleis. „Er reagiert auf mündliche und schriftliche Einwände aus drei Richtungen, von Philosophen, welche die Zweifel des Historikers an der Nützlichkeit von «Begriffen» nicht teilten, von Historikern, die darauf bestanden, man müsse doch «Tatsachen» erforschen, sowie von solchen, die das Streben nach «Wahrheit» als normative Vorgabe nicht aufgeben wollten.“  

Produktdetails

Autoren Michael Stolleis
Verlag Schwabe Verlag Basel
 
Inhalt Buch
Produktform Taschenbuch
Erscheinungsdatum 15.10.2008
Thema Geisteswissenschaften, Kunst, Musik > Geschichte > Kulturgeschichte
Sozialwissenschaften, Recht,Wirtschaft > Recht > Allgemeines, Lexika
 
EAN 9783796524554
ISBN 978-3-7965-2455-4
Anzahl Seiten 48
Abmessung (Verpackung) 13 x 21 cm
Gewicht (Verpackung) 90 g
 
Serie Jacob Burckhardt-Gespräche auf Castelen > 21
Jacob Burckhardt-Gespräche auf Castelen > Bd. 21 21
Themen Rechtsgeschichte, Erzählung, Rekonstruktion, Fiktion, Gespräche, Historiografie, Castelen
 

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