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In Verfassungsfragen herrscht in Österreich ein eigentümliches Nebeneinander zweier Höchstgerichte: Für Verfassungswidrigkeiten verwaltungsbehördlicher Akte ist der VfGH (Art 144 Abs 1 B-VG), für solche im Bereich der Justiz grds der OGH (Art 92 Abs 1 B-VG) oberste Instanz. Schon seit längerem wird eine radikale Umstellung dieses Systems diskutiert: Gefordert wird, für alle Verfassungsfragen also auch jene aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit letztlich den VfGH zuständig zu machen. Begründet wird dies einmal damit, dass eine Konzentration verfassungsrechtlicher Fragestellungen beim spezialisierten Verfassungsgerichtshof aus systematischen Überlegungen konsequent wäre. Argumentiert wird außerdem, dass verfassungsrechtliche Problemstellungen und zwar konkret: die Grundrechte bei den ordentlichen Gerichten nicht gut genug aufgehoben sind.
Info autore
Lamiss Khakzadeh-Leiler, geb 1975 in Salzburg; 1994 Matura am Akademischen Gymnasium in Salzburg, anschließend Studium der Rechtswissenschaften und Anglistik in Innsbruck und Santiago de Compostela/Spanien. 1999 Sponsion zur Mag. iur, 2000 Promotion zum Dr. iur. mit der Dissertation „Lawinenschutz als Rechtsproblem“ (ausgezeichneter Erfolg). 5/2000 bis 9/2000 Akademikertrainee am Institut für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Politikwissenschaft der Universität Innsbruck (nunmehr Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre), seit 10/2000 zunächst Univ.-Ass, dann (seit 10/2006) Ass.-Prof. am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre. Seit 11/2007 Inhaberin einer vom FWF geförderten Elise-Richter-Stelle.
Riassunto
In Verfassungsfragen herrscht in Österreich ein eigentümliches Nebeneinander zweier Höchstgerichte: Für Verfassungswidrigkeiten verwaltungsbehördlicher Akte ist der Verfassungsgerichtshof, für solche im Bereich der Justiz der Oberste Gerichtshof (OGH) zuständig. Schon seit Längerem wird eine radikale Umstellung diskutiert. Die Autorin analysiert die Grundrechtsjudikatur des OGH und betrachtet die Zivil- und Strafrechtsjudikatur aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Ferner stellt sie Überlegungen zur Zweckmäßigkeit dieses Rechtssystems an.
Relazione
"Für Verfassungsfragen besteht in Österreich einerseits eine Kompetenz des VfGH für verwaltungsbehördliche Akte, andererseits eine solche des OGH für Akte im Bereich der Justiz. Schon seit längerem existieren Pläne, die Zuständigkeit aus systematischen Gründen beim auf Verfassungsfragen spezialisierten VfGH zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang wird auch bemängelt, dass die ordentlichen Gerichte nicht in der Lage sind, verfassungsrechtliche Fragen adäquat zu lösen. [...] Das vorliegende Buch, das die überarbeitete Fassung der Habilitationsschrift der Autorin darstellt, bietet insgesamt eine fundierte Analyse der Rechtsprechung des OGH im Grundrechtsbereich und zeigt diesbezügliche Schwachstellen auf. Das Werk gewährt einerseits einen guten Überblick über die einschlägige Rechtsprechung, kann andererseits aber auch als Nachschlagewerk für Detailprobleme verwendet werden." Stefan Kieber, in: NLMR 4/2011-Litertatur "In Verfassungsfragen herrscht in Österreich ein Nebeneinander zweier Höchstgerichte, den für Verfassungswidrigkeiten im Bereich der Justiz ist grundsätzlich der OGH, für Verfassungswidrigkeiten verwaltungsbehördlicher Akte der VfGH die oberste Instanz. Zahlreiche Fachleute sind sich bezüglich dieser Regelung über einen Reformbedarf einig. Die Autorin dieses Werks greift die Thematik auf und erläutert sie aus verfassungsrechtlicher Sicht, wobei ein Schwerpunkt auf die Grundrechtsjudikatur des Obersten Gerichtshofs gelegt wird. Rechtsfreund.at, 03.01.2012