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Art. 3 GG garantiert die Gleichheit aller Menschen als zentrales Versprechen des demokratischen Rechtsstaats. Alexander Gleixner zeigt, dass dieses Versprechen nur eingelöst werden kann, wenn auch das Verfahrensrecht diskriminierungsfrei gestaltet ist. Diskriminierung wird nicht als zufälliges Fehlverhalten, sondern als strukturelles Problem verstanden, das schon in den Verfahren angelegt ist. Ausgehend von der Figur des Grundrechtsschutzes durch Verwaltungsverfahren entwickelt der Autor ein theoretisch und dogmatisch fundiertes Konzept, das die Gleichheitsgarantie in die prozedurale Dimension des Verwaltungsrechts einbettet. Diskriminierungsfreier Rechtsschutz beginnt demnach nicht erst bei der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht die Herleitung eines subjektiven, verfassungsrechtlichen Anspruchs auf diskriminierungsfreie Verfahrensgestaltung. Dieser Anspruch verpflichtet Verwaltung und Gesetzgeber, Verfahren so auszugestalten, dass strukturelle Diskriminierung verhindert wird, und erlaubt es Betroffenen, frühzeitig gegen Benachteiligungen vorzugehen. Ein Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Due Process und dem europäischen "Recht auf gute Verwaltung" zeigt, dass prozeduraler Gleichheitsschutz rechtsvergleichend anerkannt ist. Einfachgesetzlich liefert das Vergaberecht ein Beispiel für entsprechende Mechanismen. Der Autor diskutiert schließlich die prozessualen Voraussetzungen einer effektiven Durchsetzung, insbesondere über ein Verbandsklagerecht, und zeigt auf, wie das verfassungsrechtliche Gleichheitsversprechen praktisch wirksam werden kann.
Info autore
Born 1997; studied Law and Economics in Wiesbaden and Madrid; 2020 Master's degree in Business Administration; Research Assistant at the Chair of Public Law, Empirical Legal Research and Legal Economics at the EBS University of Business and Law (Law School), Wiesbaden; 2024 doctorate (Dr. iur.); legal clerkship at the Wiesbaden Regional Court; lawyer.