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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Beschlüssen bei fehlerhafter Einberufung der GmbH-Gesellschafterversammlung

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Fehler bei der Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung können zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse führen. Unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur beleuchtet die Arbeit differenziert die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Ladung und Mitteilung der Tagesordnung sowie Rechtsfolgen bei Verstößen. In diesem Kontext werden die analoge Anwendung der

241 ff. AktG sowie die Ausstrahlungswirkung des MoPeG-Beschlussmängelrechts für Personengesellschaften aus

110 ff. HGB auf die GmbH untersucht.Nach den von der Verfasserin entwickelten Grundsätzen zur "gängigen Praxis" einer digitalen Ladung kann diese - ohne einschlägige Satzungsregelung - der Befugnis zur Beschlussanfechtung entgegenstehen.

Riassunto

Fehler bei der Einberufung einer GmbH-Gesellschafterversammlung können zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse führen. Unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur beleuchtet die Arbeit differenziert die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Ladung und Mitteilung der Tagesordnung sowie Rechtsfolgen bei Verstößen. In diesem Kontext werden die analoge Anwendung der §§ 241 ff. AktG sowie die Ausstrahlungswirkung des MoPeG-Beschlussmängelrechts für Personengesellschaften aus §§ 110 ff. HGB auf die GmbH untersucht.
Nach den von der Verfasserin entwickelten Grundsätzen zur „gängigen Praxis“ einer digitalen Ladung kann diese – ohne einschlägige Satzungsregelung – der Befugnis zur Beschlussanfechtung entgegenstehen.

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