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Die antizipierte Einladung zur militärischen Gewaltanwendung im Völkerrecht

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Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militärische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes für eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt. Doch gibt insbesondere die jüngere Staatenpraxis Anlass zu der Beantwortung der Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen dies auch für solche Einladungen gilt, die noch vor der Entstehung eines Konfliktes für einen hypothetischen Anwendungsfall erteilt werden. Diese Frage untersucht das Buch im Wege einer Analyse der völkerrechtlichen Rechtsquellen und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse aus der Einwilligungsdogmatik des nationalen Strafrechts.

Riassunto

Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militärische Gewalt anzuwenden, schließt den Tatbestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes für eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt. Doch gibt insbesondere die jüngere Staatenpraxis Anlass zu der Beantwortung der Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen dies auch für solche Einladungen gilt, die noch vor der Entstehung eines Konfliktes für einen hypothetischen Anwendungsfall erteilt werden. Diese Frage untersucht das Buch im Wege einer Analyse der völkerrechtlichen Rechtsquellen und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse aus der Einwilligungsdogmatik des nationalen Strafrechts.

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