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Die Arbeit behandelt ein verfassungsrechtliches Thema, das zugleich einen starken rechtspolitischen Einschlag aufweist. Der Amtsverzicht von Spitzenpolitikern - auch medial regelmäßig als »Rücktritt« bezeichnet - wirft Kernfragen des Staatsorganisationsrechts auf. Dabei sollte das Prozedere möglichst klar sein, damit sich die Betroffenen und die Staatspraxis darauf einrichten können. Auch wenn eine umfassende Durchnormierung der Ausübung politischer Führungsämter deren Wesen widerspräche, überrascht es, dass ausgerechnet für die beiden bundespolitisch bedeutendsten Ämter, Bundeskanzler und Bundespräsident, keine nennenswerten Regelungen existieren. Die Arbeit bemüht sich um die Erschließung des Wesens des jeweiligen Amtes, um die etwaigen rechtlichen und politischen Folgen einer Verzichtserklärung beantworten zu können. Dazu nimmt sie einen prozeduralen Ansatz zur Gewährleistung eines adäquaten Amtsübergangs in den Blick.
Info autore
Anne Vogt studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Nach ihrem Ersten Staatsexamen 2014 arbeitete sie dort an der Professur für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Lothar Michael als wissenschaftliche Mitarbeiterin. 2018 nahm sie im Bezirk des Kammergerichts (Berlin) ihren Vorbereitungsdienst mit Stationen am Amtsgericht Charlottenburg, der Staatsanwaltschaft Berlin (Abteilung Organisierte Kriminalität) und im Verfassungsreferat des Bundespräsidialamts auf. Nach einer Station bei einer Wirtschaftskanzlei im Verfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht schloss sie das Referendariat im Deutsch-Chinesischen Programm Rechtskooperation der GIZ in Peking ab.