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"Gleichwertige Lebensverhältnisse" unter dem Grundgesetz - Eine kritische Analyse

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Die "gleichwertigen Lebensverhältnisse" sind für die allgemeine Mentalitätslage der deutschen Bevölkerung eine prägende Größe. Auch im politischen Alltagsdiskurs und in der Programmatik der politischen Parteien spielen sie eine wesentliche Rolle. Nach wie vor nicht abschließend geklärt ist jedoch die konkrete verfassungsrechtliche Bedeutung des Gleichwertigkeitspostulats. Die vorliegende Studie analysiert hierfür den Grundgesetz-Text mit nüchtern-dogmatischem Blick und mahnt insgesamt zu juristischer Zurückhaltung gegenüber einem Topos, der dem auf Pluralität angelegten föderalen System in der Tendenz zuwider läuft und zudem die normative Kraft der Verfassung zu überschätzen und die parlamentarische Demokratie zu überfordern droht. Rechtsnormative Relevanz kann den "gleichwertigen Lebensverhältnisse" nur sehr begrenzt und bereichsspezifisch zuerkannt werden. Grundsätzlich handelt es sich aber nur um ein politisches Ziel, von dessen Aufnahme als neues Staatsziel in das Grundgesetz - auch wegen seiner inhaltlichen Offenheit und geringen Justiziabilität - abzuraten ist.

Info autore

Prof. Dr. Wolfgang Kahl ist Professor für Öffentliches Recht, Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht und Direktor der Forschungsstelle für Nachhaltigkeitsrecht an der Universität Heidelberg.

Riassunto

Die „gleichwertigen Lebensverhältnisse“ sind für die allgemeine Mentalitätslage der deutschen Bevölkerung eine prägende Größe. Auch im politischen Alltagsdiskurs und in der Programmatik der politischen Parteien spielen sie eine wesentliche Rolle. Nach wie vor nicht abschließend geklärt ist jedoch die konkrete verfassungsrechtliche Bedeutung des Gleichwertigkeitspostulats. Die vorliegende Studie analysiert hierfür den Grundgesetz-Text mit nüchtern-dogmatischem Blick und mahnt insgesamt zu juristischer Zurückhaltung gegenüber einem Topos, der dem auf Pluralität angelegten föderalen System in der Tendenz zuwider läuft und zudem die normative Kraft der Verfassung zu überschätzen und die parlamentarische Demokratie zu überfordern droht. Rechtsnormative Relevanz kann den „gleichwertigen Lebensverhältnisse“ nur sehr begrenzt und bereichsspezifisch zuerkannt werden. Grundsätzlich handelt es sich aber nur um ein politisches Ziel, von dessen Aufnahme als neues Staatsziel in das Grundgesetz – auch wegen seiner inhaltlichen Offenheit und geringen Justiziabilität – abzuraten ist.

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