Ulteriori informazioni
Die als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung erscheinende Ausfuhrliste ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die exportierende Wirtschaft! Sie enthält eine Aufzählung der Güter, deren Ausfuhr genehmigungspflichtig ist. Damit ist sie das zentrale amtliche Hilfsmittel, um Verstöße gegen die gesetzlichen Ausfuhrbestimmungen sicher zu vermeiden.
Zusätzlich nennt das Stichwortverzeichnis die in der Ausfuhrliste genannten Güter in alphabetischer Folge und verweist auf mögliche Positionen der Ausfuhrliste. Ist eine Güterposition in der Ausfuhrliste enthalten, ist genau zu prüfen, ob das Gut auch die entsprechenden technischen Merkmale der Position erfüllt.
Relazione
"Die Ausfuhrliste ist seit 1994 mehr als fünfzehnmal geändert worden. Wenn ein Unternehmen wie tatsächlich geschehen mit einer fünf Jahre alten Ausfuhrliste arbeitet, ist dies kein Beweis für verantwortungsbewusstes Exportieren, vielmehr birgt dies ein hohes Risiko ungenehmigter Exporte." Quelle: Praxis der Exportkontrolle, BAFA (Hrsg.), 2. Auflage 2011