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Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern oder diesen vorzubeugen ist die Aufgabe kartellrechtlicher Interventionen, nicht aber, sie zu verursachen. Daher gilt für alle Rechtsrestriktionen, so auch für die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit innerhalb mehrstufiger Wertschöpfungssysteme, der allseits anerkannte Leitsatz, dass restriktive Rechtsnormen in regelmäßigen Zeitabständen auf den Prüfstand der Deregulierung gehören. Das Buch erstreckt sich auf einen Teil der für die Konsumgüterdistribution relevanten Rechtnormen, welche insbesondere das vertikale Beziehungsfeld zwischen Handel und Industrie einschneidend reglementieren. Im Wesentlichen geht es um: - die so genannten vertikalen Beschränkungen im Bereich des Intra-Brand-Wettbewerbs, d.h. um Vereinbarungen und Verhaltensabstimmungen im Vertikalverhältnis sowie die Möglichkeiten ihrer Freistellung (gemäß
1 und 2 GWB, Art. 101 AEUV), - den einseitigen Einsatz von Druck- und Lockmitteln zur Durchsetzung vertikaler Beschränkungen (gemäß
21 Abs. 2 GWB) und - die unbillige Behinderung in Wertschöpfungssystemen (gemäß
20 GWB), hier insbesondere die so genannte passive Diskriminierung (Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund,
20 Abs. 3 GWB).
Info autore
Universitätsprofessor Dr. Dieter Ahlert ist seit 1975 Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und leitet die Handels-, Distributions- und Netzwerkforschung im Marketing Centrum Münster. Er ist er geschäftsführender Direktor des Instituts für Handelsmanagement & Netzwerkmarketing (IfHM) sowie der Forschungsstelle für Allgemeine und Textile Marktwirtschaft (FATM) an der Universität Münster. Gemeinsam mit den Professoren Heribert Meffert und Klaus Backhaus gründete er 1999 das Marketing Centrum Münster (MCM).
Dr. Peter Kenning ist wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Dieter Ahlert am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Distribution und Handel, im Marketing Centrum (MCM) der Universität Münster.
Univ.-Prof. Dr. Rainer Olbrich ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing, der FernUniversität in Hagen.
Riassunto
Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen oder diesen vorzubeugen, ist die Aufgabe wettbewerbspolitischer Interventionen, nicht aber sie zu verursachen. Daher gehört jedwede kartellrechtliche Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit im Wettbewerb in regelmäßigen Zeitabständen auf den Prüfstand der
Deregulierung.
An der Preis- und Markenpflege im Absatzkanal scheiden sich die Geister. Einige Wettbewerbsökonomen und Kartelljuristen plädieren für eine verschärfte Reglementierung und hohe Bußgelder, weil sie unterstellen, dass die vertikal koordinierte Preisgestaltung der horizontalen Kartellbildung Vorschub leisten könnte. Andere Wissenschaftler und insbesondere auch Experten aus der Marketingpraxis verweisen auf das weitaus größere Gefährdungspotenzial eines kategorischen Preisbindungsverbots: Angebotsvielfalt, Markenstärke und Innovativität würden zunehmend stranguliert, die Wertschöpfungseffizienz beeinträchtigt und damit die Funktionsfähigkeit des Interbrand- Wettbewerbs fundamental gestört. Die kartellrechtliche Überregulierung des vertikalen Marketings sei daher dringend revisionsbedürftig. Daneben mehren sich die Stimmen
zugunsten einer differenzierenden Bewertung nach Maßgabe eines Fallklassenansatzes.
Diese Kontroverse ist Gegenstand des vorliegenden Forums. Die Grundsatzbeiträge zur kartellrechtlichen Regulierung der vertikalen Preis- und Markenpflege sowie die Fachvorträge von Experten aus Wissenschaft, Wirtschafts- und Kartellrechtspraxis zu
Sinn und Grenzen von Preisbindungen und Preisempfehlungen sollen die disziplinübergreifende Diskussion weiter vorantreiben.