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Der Autor befasst sich in seiner Arbeit mit der neuen Rechtslage rund um das Beschluss- und Beschlussmängelrecht im Personengesellschaftsrecht. Während vor dem Inkrafttreten des MoPeG eine starke Rechtsunsicherheit in diesem Bereich herrschte, sollte die Neuregelung Probleme der Praxis aufgreifen und einer interessengerechten Lösung zugeführt werden. Der Autor untersucht daher, wie die Umsetzung in den einzelnen Personengesellschaften erfolgte, und beurteilt die einzelnen Regelungen hinsichtlich des Ziels der Rechtssicherheit. Soweit auch das MoPeG Regelungslücken lässt, entwickelt der Autor dogmatisch begründete und zugleich interessengerechte Lösungen, die praktisch umsetzbar sind. Zuletzt widmet er sich der neuen und umfangreichen Gestaltbarkeit des Beschluss- und Beschlussmängelrechts. Dabei gibt er Hinweise, welchen Gestaltungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.
Sommario
1. GrundlegendesEinleitung - Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - Abgrenzung des Themas - Gang der Untersuchung2. Der Beschluss der GesellschafterDer Gesellschafterbeschluss in anderen Verbänden - Der Gesellschafterbeschluss in den Personengesellschaften3. Fehlerhafte Beschlüsse in den PersonenhandelsgesellschaftenBeschlussmängel und ihre Rechtsfolgen - Prozessuale Geltendmachung - Rückabwicklung4. Fehlerhafte Beschlüsse in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und PartnerschaftsgesellschaftBeschlussmängel und ihre Rechtsfolgen - Prozessuale Geltendmachung von Beschlussmängeln5. Gestaltbarkeit durch GesellschaftsvertragDer Gesellschaftsvertrag - Gestaltungsfreiheit in der Offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft gem.
108 HGB - Gestaltungsfreiheit in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft gem.
708 BGB6. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Info autore
Christian Bresgen studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Anwaltskanzlei tätig. Parallel dazu verfasste er seine Dissertation. Im Februar 2024 begann er sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Köln.