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Hegels Aufsatz »Ueber die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie, und sein Verhältniß zu den positiven Rechtswissenschaften«, der 1802/03 in zwei Teilen im gemeinsam mit Schelling herausgegebenen »Kritischen Journal der Philosophie« erschien, gilt in der Forschung als ebenso genialisch wie dunkel.Der Aufsatz stellt Hegels erste grundsätzliche Erarbeitung des Gegenstands 'Recht' dar. Dies geschieht in Form einer komplexen Rekonstruktion, die sich sowohl der kritischen Abgrenzung gegen Traditionen des Rechtsdenkens bedient als auch dieses Vorgehen ausführlichen methodischen und erkenntnistheoretischen Begründungen unterzieht.Hegel entwirft eine übergreifende Konzeption absoluter Sittlichkeit, in welcher einerseits die beschränkten Perspektiven der früheren Naturrechtslehren, der kantischen Moralphilosophie und der positiven Rechtswissenschaften präzise herausgearbeitet und andererseits die Voraussetzungen geschaffen werden, um die einzelnen Disziplinen der praktischen Philosophie und der Rechts- und Geschichtstheorie zu einem systematischen Ganzen absoluter Sittlichkeit zu integrieren.Die Ausgabe enthält neben dem Text Hegels nach Band 4 der Gesammelten Werke auch einen ausführlichen kooperativen Kommentar namhafter Hegel-Forscher.
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Georg Friedrich Wilhelm Hegel wird 1770 in Stuttgart geboren. Die Tübinger Studienzeit erlebt er mit Hölderlin und Schelling zusammen als Stipendiat im Evangelischen Stift. Nach kurzer Hauslehrerzeit habilitiert sich Hegel 1801 in Jena und erhält dort auf Vermittlung Goethes 1805 eine Professur. Es folgen Stationen in Nürnberg als Rektor des Aegidiengymnasiums und ein Ruf an die Universität Heidelberg. Ab 1818 wirkt er dann als Nachfolger Fichtes an der Universität Berlin.
Die hegelsche Philosophie gilt in ihrer umfassenden und einheitlichen Systematik als Vollendung des deutschen Idealismus.
Hegel stirbt 1831 in Berlin vermutlich an einer Magenkrankheit.