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Ziel des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes ist die Schaffung einheitlicher und praktikabler Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten und damit die Festlegung gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen , auch für Dienstnehmer von Gebietskörperschaften. Die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen und Pflichtruhezeiten dienen nicht nur der Verhinderung einer übermäßigen Beanspruchung der Dienstnehmer von Krankenanstalten, sondern darüber hinaus auch dem Interesse der Patienten - denn wer möchte schon von übermüdeten und ausgebrannten Ärzten behandelt und operiert bzw. von erschöpftem Pflegepersonal betreut werden.
Die Kommentierung folgt dem Aufbau des Gesetzes in chronologischer Reihenfolge, zahlreiche Grafiken und Tabellen erhöhen die Übersicht und damit die Praxistauglichkeit.
Im Herbst 2014 wurde das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz durch die KA-AZG Novelle 2014 erneut novelliert (BGBl I 2014/76), diese Neuregelungen bzw. Ergänzungen sowie die aktuelle Judikatur wurden in die 6. Auflage zum Stand 1. Jänner 2015 eingearbeitet:
Kommentar zum KA-AZG
inkl. KA-AZG Novelle 2014
zahlreiche Übersichtstabellen
Musterdienstpläne
wichtige einschlägige Rechtsgrundlagen
österreichische und europarechtliche Judikatur
Info autore
Dr. Lukas Stärker ist Arbeitsrechtsexperte und stellvertreten-der Direktor der Österreichischen Ärztekammer, Fachbuchautor, Seminarvortragender, fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof und Lehrbeauftragter der Medizinischen Universität Wien, der Fachhochschule der Wiener Wirtschaft sowie des WIFI. Als Seminarvortragender und Autor widmet er sich vor allem arbeits- und sozialrechtlichen Fragen für Praktiker.