Ulteriori informazioni
Die Insolvenzanfechtung bietet - richtig angewandt - die Möglichkeit, benachteiligende Verfügungen über das Schuldnervermögen rückgängig zu machen. Das RWS-Skript behandelt die vielschichtigen Probleme des Anfechtungsrechts anhand von Fällen aus der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Sinn und Zweck des Anfechtungsrechts
Grundnorm des Paragraphen 129 InsO (Rechtshandlung, Handelnde, Gläubigerbenachteiligung)
Anfechtungsanspruch (Anfechtungsberechtigte, Anfechtungsgegner, Entstehung, Abtretbarkeit und
Erlöschen des Anfechtungsrechts, Verjährung und Durchsetzung)
Einzelne Anfechtungstatbestände (Kongruente, inkongruente Deckung, Bargeschäft,
Vorsatzanfechtung, Schenkungsanfechtung)
Rückgewähranspruch Anfechtung gegen Rechtsnachfolger Internationales Insolvenzanfechtungsrecht
Info autore
Prof. Dr. Reinhard Bork ist Geschäftsführender Direktor des Seminars für Zivilprozess- und allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg. Er war nebenamtlich sechs Jahre als Richter am OLG Hamburg tätig. Er ist durch zahlreiche insolvenzrechtliche Veröffentlichungen ausgewiesen.
Relazione
'Das RWS-Skript 'Aktuelle Probleme der Insolvenzanfechtung' wurde bis zur zehnten Auflage über viele Jahre von Walter Gerhardt und Gerhart Kreft, zwei mehr als renommierten Konkurs- bzw. Insolvenzrechtlern, geprägt und zeichnete sich stets durch die Verbindung von hoher fachlicher Genauigkeit und sehr guter Lesbarkeit aus; Letzteres ist bei vielen Kommentaren nicht der Fall. Beides hat sich durch die Übernahme des Werkes von Reinhard Bork und Markus Gehrlein, zwei ebenfalls einschlägig ausgewiesenen Spezialisten, nicht geändert.(...)Die jahrelange Fortführung der Reihe bis zur nunmehr elften Auflage hat zu einer so umfassenden Übersicht über die Insolvenzanfechtung geführt, dass von einer Darstellung nur der 'aktuellen Probleme' im Grunde keine Rede mehr sein kann. Vielmehr ist anzuerkennen, dass die aktuelle Auflage nunmehr als Grundlagenwerk einzustufen ist, auf das niemand verzichten sollte.' RA Thomas Wazlawik, in: NZI 18/2010