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Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an sog. hellgrüne und dunkelgrüne Investmentfonds unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie- und Offenlegungsverordnung. Ziel war es, die bestehende Gesetzeslage zu analysieren und dogmatische Unklarheiten aufzuzeigen. Anschließend wurde geprüft, inwieweit die regulatorischen Anforderungen mit den Anlagestrategien von Hedgefonds vereinbar sind. Dabei wurde auch die Rolle von Hedgefonds in der Real- und Finanzwirtschaft beleuchtet und gefragt, ob der EU-Gesetzgeber Hedgefonds als Kontrollagenten einer nachhaltigen Realwirtschaft instrumentalisiert. Die Untersuchung zeigt, dass Hedgefonds-Anlagestrategien nicht den Vorgaben der EU-Kommission für nachhaltige Fonds entsprechen. Für Hedgefonds bestehen keine Anreize, Nachhaltigkeitspräferenzen zu integrieren, da sie auch ohne ESG-Ausrichtung aufgrund ihrer renditeorientierten Strategien wettbewerbsfähig bleiben.
List of contents
1. Charakteristik ausgewählter OffenlegungspflichtenGesetzgeberischer Hintergrund - Systematische Einordnung der Verordnungen und delegierter Rechtsakte - Art. 8 Offenlegungsverordnung: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen - Art. 9 Offenlegungsverordnung: Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen2. HedgefondsRechtliche Einordnung von Hedgefonds - Anlagestrategien von Hedgefonds3. Wie wirken sich die untersuchten Offenlegungspflichten auf die Anlagestrategien von Hedgefonds aus?Hedgefonds als neue Kontrollagenten einer »nachhaltigen« Realwirtschaft? - Umgekehrte Perspektive: Die (neue) Macht der Fondsverwalter - Welche Hedgefonds-Anlagestrategien können »nachhaltig« sein? - Stellt die »Langfristigkeit« einer Investition ein Tatbestandsmerkmal eines dunkelgrünen oder hellgrünen Fonds dar? - »Portfoliointeresse« versus »nachhaltiges Investment« - Folge gesetzlicher Zielsetzung: Eine (wiederkehrende) Destabilisierung der Realwirtschaft durch eine zwanghafte »Verknechtung« der Finanzmärkte?4. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
About the author
Eduard Bekker ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht und Prozessführung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Law and Finance an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main absolvierte er das Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main. Dr. Bekker promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jens Ekkenga an der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Hedgefonds.