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Seit der Anfechtungsreform 2017 stellt sich für Rechtsanwender die Frage, welche Auswirkungen sich durch die Neufassung des Bargeschäfts gem.
142 Abs. 1 InsO hinsichtlich der Anwendbarkeit und des Zusammenspiels mit der Vorsatzanfechtung (
133 Abs. 1 InsO) ergeben. Ausgehend von einer Darstellung der Rechtslage vor der Reform und einer anschließenden Gegenüberstellung mit der gegenwärtigen rechtlichen Situation, entwickelt die Arbeit unter Berücksichtigung dogmatischer Besonderheiten und aktueller Rechtsprechung, aber auch der wirtschaftlichen Lage von kriselnden Unternehmen, dass mit der Reform des Bargeschäfts entscheidende Korrekturen für die Vorsatzanfechtung verbunden sind. Es wird insbesondere beleuchtet, wie es durch die Einführung des Unlauterkeitsmerkmals zu einer Umkehrung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses kam und welche Bedeutung der »bargeschäftsähnlichen Lage« noch zukommen sollte - unter Entwicklung eines eigenen Lösungsansatzes.
List of contents
A. Darstellung der Ausgangslage und der GrundlagenEinführung in die Insolvenzanfechtung - Vorsatzanfechtung und Bargeschäft vor der Anfechtungsreform 2017 - Die »bargeschäftsähnliche Lage« im Rahmen der Vorsatzanfechtung - Gründe für die Reform des AnfechtungsrechtsB. Korrektur der Vorsatzanfechtung durch das Bargeschäft?Die Anfechtungsreform 2017 in Bezug auf
133, 142 InsO - Gegenüberstellung von früherer und neuer Rechtslage -
142 Abs. 1 InsO n.F. und seine Folgen in Bezug auf
133 InsO - Gesamtergebnis in Thesen
About the author
Dorina Schmidt studierte von 2015 bis 2021 Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg und dem Trinity College Dublin. Nach Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens promovierte sie an der Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Inge Scherer (Universität Würzburg), an der sie zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Seit September 2024 absolviert sie das Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.