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Digitale Märkte sind von verschiedenen Besonderheiten geprägt, wie geringeren Kosten und Preisen, intermediären Geschäftsmodellen und einer zentralen Bedeutung von Daten und Innovationen. Einige dieser Besonderheiten wirken selbstverstärkend und stellen das Kartellrecht vor neue Herausforderungen. Die wohl größte Herausforderung birgt jedoch die Prominenz konglomerater Unternehmensstrukturen digitaler Großkonzerne wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft. Denn diese Konglomerate besitzen ein neues Ausmaß marktübergreifender Verhaltensspielräume innerhalb digitaler Ökosysteme, die häufig kaum Wettbewerb ausgesetzt sind und eine Übertragung von Marktmacht auf andere Märkte erheblich vereinfachen.Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit, ob das geltende Kartellrecht geeignet ist, um diesen Besonderheiten gerecht zu werden.
19a Abs. 1 GWB und der Digital Markets Act (DMA) werden als besondere Ansätze zur Erfassung digitaler konglomerater Verhaltensspielräume bewertet. Um eine effektivere Kontrolle der Verhaltensspielräume digitaler Konglomerate zu ermöglichen, werden verschiedene Verbesserungsvorschläge zur Anpassung des Kartellrechts gemacht.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung 2025.
List of contents
EinleitungDigitale Konglomerate - digitales Kartellrecht? - Ziele - Gang der Untersuchung1. Wettbewerb auf digitalen MärktenGrundlagen und Begriffsklärung - Besonderheiten von Kosten und Preisen - Digitale Intermediäre - Daten - mehr als das »Öl des 21. Jahrhunderts« - Das Potential intensiven Innovationswettbewerbs - Das »Comeback« von Konglomeraten2. Digitale konglomerate MarktmachtDigitale Marktmacht im Kartellrecht - Herkömmlich anerkannte Wettbewerbsgefährdungspotentiale konglomerater Unternehmensstrukturen - Neuartige Wettbewerbsgefährdungen konglomerater Unternehmensstrukturen auf digitalen Märkten3. Analyse der neuen Erfassung digitaler konglomerater Marktmacht im KartellrechtSondervorschriften zur Erfassung konglomerater Marktmacht auf digitalen Märkten - Kritische Bewertung von
19a Abs. 1 GWB und Entwicklung eigener Reformvorschläge - Zusammenfassung4. Gesamtergebnis
About the author
Cornelius Fischer absolvierte sein Abitur 2013 in Hamburg. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens 2019 begann er sein Promotionsstudium an der Universität Osnabrück und war promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei im Kartellrecht tätig. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er von 2022 bis 2024 am Hanseatischen Oberlandesgericht, u. a. mit Stationen in zwei weiteren internationalen Großkanzleien im Kartellrecht sowie bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Brüssel. Im Januar 2025 nahm er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei A&O Shearman in Hamburg im Bereich Kartellrecht auf.