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Irreführende geschäftliche Handlungen können lauterkeitsrechtlich unterbunden werden, aber wie können sich Verbraucher gegen unlautere Handlungen wehren? Die Arbeit stellt eine dogmatische Studie des Verhältnisses des Lauterkeitsrechts zu den bürgerrechtlichen Rechtsbehelfen dar und untersucht, ob es sich bei dem Individualrechtsschutz nach BGB und dem Kollektivrechtsschutz des UWG um unabhängige Schutzregime oder ineinandergreifende Zahnräder handelt. Der Autor fokussiert sich auf täuschungsbedingte Zivilrechtsbehelfe gegenüber der Irreführung. Hierdurch werden einschlägige Fallgruppen aus zivil- und lauterkeitsrechtlicher Perspektive gegenüberstellend analysiert. Der Autor zeigt auf, dass Vertragsrecht und Lauterkeitsrecht unterschiedlich wirken. Dennoch finden sich bei den zivilrechtlichen Individualrechtsbehelfen Einfallstore für lauterkeitsrechtliche Wertungen. Letztlich müssen bürgerrechtliche Rechtsbehelfe und lauterkeitsrechtliche Verbotsnormen zusammengedacht werden.
List of contents
1. EinführungEinleitung - Allgemeines Verhältnis zum bürgerlichen Recht2. Unterschiede und Schnittstellen von Täuschung und Irreführung im lauterkeitsrechtlichen und vorvertraglichen KontextAnwendungsbereich und Reichweite der Tatbestände3. Der Individualrechtsschutz der Verbraucher bei irreführenden HandlungenUnterschiedliche Anknüpfungspunkte und Probleme im bürgerrechtlichen Individualrechtsschutz bei irreführenden Handlungen - Die Reichweite des konkreten Individualrechtsschutzes durch die täuschungsbedingten Rechtsbehelfe bei irreführenden Handlungen - Die Reichweite des kollektiven und individuellen lauterkeitsrechtlichen Rechtsschutzes bei irreführenden Handlungen4. Vergleichende Betrachtung und Bewertung des Zusammenwirkens der RechtsschutzsystemeDarstellung der Wechselbeziehung zwischen Täuschung und Irreführung - Zusammenführung der Ergebnisse5. FazitSchlussbetrachtung und Perspektive
About the author
Laurin Havlik studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und legte im Jahr 2018 sein erstes Staatsexamen ab. Im Anschluss trat er im Jahr 2019 den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Bamberg (Landgericht Bayreuth) an und legte 2021 das zweite Staatsexamen ab. Während der Anfertigung der Promotionsschrift arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Rechtsanwaltszulassung in internationalen Wirtschaftskanzleien in München. Seit Mai 2023 ist er als Associate Compliance/M&A bei einer US-amerikanischen Großkanzlei zunächst in Frankfurt und seit Anfang 2024 in München tätig.